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LBK Sachsen

Als Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. vertreten wir die bildende Kunst auf Landesebene vor dem Hintergrund und der Kenntnis eines breiten Praxisfeldes.

Unser politischer Auftrag ist es, für optimale Rahmenbedingungen im Bereich der bildenden Kunst einzutreten. Wir setzen uns ein für die vielfältige Anwendung und Beauftragung künstlerischer Leistungen und deren angemessene Vergütung sowie für geeignete Kulturförder-, aber auch komplementäre soziale Instrumente, die künstlerische Arbeit möglich machen, absichern und entwickeln. Wir begleiten fachlich sowohl die Förderinstrumente und Verfahren bei der Kulturstiftung als auch in den sächsischen Kulturräumen bzgl. der Kunstpraxis in den Regionen. Darüber hinaus bieten wir Beratung für potenzielle Akteur:innen und Antragsteller:innen sowie zum Erhalt und zur Unterstützung von Aktivitäten von Ausstellungshäusern und Kunstvereinen sowie Jugendkunstschulen und ähnlichen Einrichtungen der künstlerischen Bildung

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Auftakt-Forum KunstNetz Sachsen am 20. April in Dresden

Lasst uns Pläne schmieden zur Stärkung künstlerischer Infrastruktur!

Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen möchte mit dem Aufbau eines KunstNetz Sachsen die Infrastruktur der bildenden Kunst in Sachsen zugunsten einer nachhaltigen Kunst- und Künstler:innenvermittlung stärken.

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Ausschreibung der Bildstrecke für das Jahresmagazin des LBK Sachsen 2025

Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. vergibt einen Auftrag für die Bildstrecke des Jahresmagazins No. 13, das sich dem Thema „Ländliche Räume“ (AT) widmet. In unterschiedlichen Perspektiven sollen ländliche Räume in Bezug auf künstlerische Perspektiven diskutiert werden. Welche Bedingungen finden Künstler:innen in ländlichen Räumen vor? Gibt es spezifische Gründe vor Ort zu arbeiten? Was können sie für Angebote machen und welche Wirkungen können daraus erwachsen?

vom
Abgabe
Veröffentlicht
Bezeichnung
Genre
Ausschreibungsart
Gefördert durch
Bild
Sachsen

 

Gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Diese Einrichtung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.