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Alterssicherung im Kulturbereich steht vor Ausweitung

Die von der Bundesregierung Anfang dieses Jahres eingerichtete Alterssicherungskommission (Rentenkommission) hat Empfehlungen vorgelegt. Danach sollen Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und dort pflichtversichert werden. Selbstständige Künstler:innen sowie Publizist:innen, die in der Künstlersozialversicherung bereits pflichtversichert sind, werden von dieser möglichen Neuregelung nicht betroffen sein. Erfasst würden die zahlreichen Selbstständigen aus Kultur und Medien, die weder in der Künstlersozialversicherung noch über Versorgungswerke versichert sind. 
Durch die generelle Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung können insbesondere künftige Selbstständige durchgehend aus ihren verschiedenen Erwerbstätigkeiten Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Unklarheiten, wie sie nach dem Herrenberg-Urteil bei selbstständigen Lehrkräften in der kulturellen Bildung entstanden sind, könnten dadurch hoffentlich ebenfalls gelöst werden.
Viele Selbstständige im Kulturbereich können aufgrund geringer Einkommen nur unzureichend privat vorsorgen. Sie sind extrem von Altersarmut betroffen. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission geben eine Richtung vor, wie sich die Altersvorsorge entwickeln kann. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, die Empfehlungen zu prüfen und in ein Gesetzespaket zu gießen.

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