Landesverband

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Riesaer Straße 32, Zentralwerk
01127 Dresden
Telefon: 0351-56 35 74-2

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Selbstverstaendnis

Als Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. vertreten wir die bildende Kunst auf Landesebene vor dem Hintergrund und der Kenntnis eines breiten Praxisfeldes.

Gemäß Satzung sehen wir uns den Interessen von auf dem Gebiet der bildenden Kunst tätigen Verbänden und Vereinen verpflichtet sowie der Förderung, Pflege und Entwicklung des künstlerischen Lebens im Freistaat. Dabei engagieren wir uns für die Erhaltung und den Ausbau von Basisstrukturen, die ein aktives Leben im Bereich der bildenden Kunst in ihrer Breite und Spitze möglich machen, und sind als Dachverband und Fachgremium Ansprechpartner der Ministerien, Parteien und verschiedenster Gremien zu Fragen der bildenden Kunst im Freistaat.

Vor dem Praxishintergrund der regionalen Künstlerverbände, aber über deren Aufgabenfeld der spezifischen Mitgliederbegleitung hinausgehend, sehen wir uns der Schaffung und Optimierung förderlicher struktureller sowie Arbeitsbedingungen verpflichtet.

Wir bemühen uns argumentativ und vernetzend um die Unterstützung bildkünstlerischer Kulturpraxis in all ihren Kontexten. Dabei geht es darum, Kunst in ihren Potenzialen und in ihrer Wirksamkeit auch in der Fläche zu stärken und nicht zuletzt als identifikatorische Größe angesichts des demografischen Wandels zu verstehen.

Als Landesverband Bildende Kunst Sachsen vertreten wir das Praxisfeld der bildenden Kunst in seiner Gesamtheit. Wir treten für die notwendigen Grundlagen für eine lebendige Kunstlandschaft in Sachsen ein, wo die Kultursparte „Bildende Kunst“ - ausdrücklich geprägt von Einzelkünstler:innen und individuell engagierten Akteur:innen - Strukturhintergrund und Lobby dringend braucht, um sich qualitativ weiterentwickeln zu können. Hier haben wir eine Vermittlungsaufgabe, um zum Einen für Kontinuität und Ausbau der Förderung der bildenden Kunst einzutreten, und zum Anderen die wirtschaftlichen Bedingungen für unternehmerische Aktivitäten im Kunstbereich zu optimieren und im Sinne privatwirtschaftlicher Perspektiven auf eine dynamische Kunstpraxis und breitere gesellschaftliche Nutzung hinzuwirken.

Satzung
Mitgliedschaft

Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. ist ein Landesdachverband. Seine Mitglieder sind in der Regel Vereine und Verbände. Für Einzelkünstler:innen sind zwecks Künstlerverbandsmitgliedschaft die regionalen Künstlerverbände (Künstlerbund Dresden, Bund Bildender Künstler Leipzig, Chemnitzer Künstlerbund, Bund Bildender Künstler Vogtland) zu kontaktieren.   

Mitglied im Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. können Künstlervereinigungen und künstlerische Organisationen als juristische Personen werden, wenn sie auf dem Gebiet Sachsens im Bereich der bildenden Kunst tätig sind.

Kunst- und Kulturfördernde Gruppen und Einzelpersonen können als außerordentliche Mitglieder (fördernde oder kooperative Mitglieder) aufgenommen werden. Über die Aufnahme in den Landesverband entscheidet der Landesrat nach Stellung eines formlosen schriftlichen Antrages an:

kontakt@lbk-sachsen.de

oder

Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V.
Riesaer Straße 32
01127 Dresden

Mitglieder
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kooperative Mitglieder
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Leistungen

Der Verband tritt argumentativ unterstützend für seine Mitgliedsverbände sowie für die Akteure und eine starke Infrastruktur im Bereich der bildenden Kunst ein. Er ist als Verein ein freiwilliger, parteipolitisch unabhängiger Zusammenschluss von Verbänden, Vereinen und Initiativen von Künstler:innen und Trägern bildender Kunst im weiteren Sinne.

  • Interessenvertretung sowie Vermittlungs- und Moderatorenfunktion gegenüber der Landespolitik und -verwaltung sowie in den Kulturräumen und Kommunen
  • Bereitstellung und Vermittlung von Informationen aus Politik, Verwaltung, Recht und Öffentlichkeit zum Kunstleben und zu Fördermöglichkeiten
  • Ankündigungen und Veröffentlichung von Informationen innerhalb der publizierten Landesaktivitäten im Bereich der bildenden Kunst
  • Netzwerkfunktion und Vermittlung von Kooperationen
  • Kostenlose Praxis-, Projekt- und konzeptionelle Beratung, auch vor Ort
  • Ermäßigte Teilnahme an Weiterbildungen und Workshops
  • Vorteile durch unsere Mitgliedschaft im Bund der Selbständigen (u.a. kostenlose Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung und kostenlose Vereinshaftpflicht-Versicherung, vergünstigte Beiträge für eine Berufshaftpflicht-Versicherung sowie für die Versicherung von Kunstwerken und ihrem Transport, Vergünstigungen bei GEMA-Gebühren, beim Mieten und Kauf eines Autos und vieles mehr, vgl. https://bds-sachsen.com/index.php/leistungen)
Beitragsordnung des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen

 

Vorteile für die Mitglieder durch die Mitgliedschaft des LBK Sachsen e.V. im Bund der Selbständigen
Verbandsstruktur
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Verbandsstruktur des Landesverbandes bildende Kunst
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Landesebene Sachsen

Landesrat

Der Landesrat ist der Gesamtvorstand des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen e. V. Ihm stehen ein/e Vorsitzend/e/r und max. zwei Stellvertreter/innen vor. Derzeit stellen unsere Mitgliedsverbände Chemnitzer Künstlerbund, Künstlerbund Dresden und Bund Bildender Künstler Leipzig jeweils bis zu fünf, der Bund Bildender Künstler Vogtland bis zu zwei Landesratsvertreter/innen. Die kooperativen Mitgliedsvereine haben einen Sitz im Landesrat, ohne Stimm- und Wahlrecht.
Im Landesrat werden die inhaltliche Arbeit der Geschäftsstelle und die Vorhaben festgelegt und begleitet sowie über die Aufnahme von Mitgliedern (Künstlervereinigungen und künstlerische Organisationen als juristische Personen) entschieden.

Christian Rätsch

stellvertretender Vorsitzender des Landesrates, Vorstandsvorsitzender im Künstlerbund Dresden e. V., Installationen/Objekte, Zeichnungen und Collagen. Lebt und arbeitet in Dresden.

Sonja Näder

Vorstandsmitglied des Chemnitzer Künstlerbundes e. V., Textilkünstlerin, Designerin in Chemnitz

Britta Schulze

Mitglied im Bund Bildender Künstler Leipzig e.V., Malerei, Grafik, Installation, Kunst im öffentlichen Raum

Gudrun Thriemer

Mitglied des Chemnitzer Künstlerbundes e. V., Keramikern aus Neuwürschnitz
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Delegiertenversammlung

Das höchste Organ des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen e. V. ist die Delegiertenversammlung, die mindestens alle vier Jahre zusammentritt. Sie besteht aus max. 50 Delegierten aus den Mitgliedsverbänden, wobei sich ihre Zusammensetzung prozentual nach der Anzahl ihrer Mitglieder ergibt. In der Delegiertenversammlung werden die Vorsitzenden des Landesrates gewählt.

Arbeitsgruppen

Die Sacharbeit erfolgt in Arbeitsgruppen (AGs) durch Landesratsmitglieder und weitere Engagierte. Über die Mitarbeit von Interessierten freuen wir uns.

  • AG Kommunikation
  • AG Kulturelle Bildung
  • AG Kunst im öffentlichen Raum
  • AG Ausstellungsvergütung/Mindesthonorare
  • AG Künstlernachlässe
  • AG Künstlerhäuser
  • AG Fachtag
  • AG Ateliersurfing
Bundesebene

Bundesverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler (BBK)

Als größter Berufsverband in Europa, der für die Rechte und Interessen von rund 10.000 bildenden Künstlerinnen und Künstlern eintritt, stellt der BBK eine starke Solidargemeinschaft und Lobby dar. Dabei besteht sein vorrangigstes Interesse darin, adäquate gesetzliche und soziale Rahmenbedingungen für diesen Berufsstand zu erreichen und steht entsprechend in ständigem Kontakt mit den zuständigen Bundesministerien, dem Gesetzgeber und mit nachgeordneten Behörden. Als Mitglied im Deutschen Kulturrat ist der BBK auch im Deutschen Kunstrat vertreten. Darüber hinaus sitzen BBK Vertreterinnen und -vertreter in zahlreichen weiteren Gremien, etwa der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste, der Verwertungsgesellschaft BildKunst  oder dem Förderverein Stiftung Baukultur.

www.bbk-bundesverband.de

Bundesdelegiertenversammlung

Die Bundesdelegiertenversammlung stellt das höchste Organ des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK). In sie entsenden die Landesverbände Delegierte. Ihre Zahl wird nach einem Schlüssel festgelegt. Sie wählen etwa den Bundesvorstand und legen kulturpolitische Handlungsziele des BBK fest.

Bundesausschuss

Zwischen den Bundesdelegiertenversammlungen tagt mindestens einmal jährlich der Bundesausschuss, der in diesem Zeitraum die Funktionen der Delegiertenversammlung übernimmt. Er besteht aus je einem Vertreter der Landesverbände und dem Bundesvorstand. Der Bundesvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und fünf stimmberechtigten Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Bundesdelegierten wählen einen der beiden Vorsitzenden zum Sprecher bzw. zur Sprecherin des Bundesvorstandes.

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