Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Ab sofort können bei der Kulturstiftung Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2026 in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie für spartenübergreifende Vorhaben gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. März 2026. Details
Gastspielförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Projektträger können ab sofort Anträge auf Förderung von Gastspielen in 2026 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen einreichen. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular und ist fortlaufend möglich. Förderfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen. Mehr erfahren Details
Dresden: Förderung Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen Die Landeshauptstadt Dresden fördert Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen aus bisher anderweitig genutztem Raum sowie die Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit eines vorhandenen Atelier-, Arbeits- oder Probenraumes. Es werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von max. 10.000 Euro, mind. 1.000 Euro pro Maßnahme gefördert. Antragsfrist ist der 1. März 2026. Details
Dresden: Projektförderung Ab sofort können bei der Landeshauptstadt Dresden Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2026 gestellt werden. Gefördert werden bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film und Medien, Literatur, Soziokultur, Interkulturelle Arbeit, Erinnerungskultur/Regionalgeschichte, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben. Antragsfrist ist der 1. März 2026 für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres. Details
Leipzig – Antragstellung für Kleinprojekte 2026 Mit der Kleinprojektförderung werden kurzfristige, nichtkommerzielle Kunst- und Kulturprojekte mit einem Gesamtbudget von max. 2.000 Euro unterstützt. Die Mindestantragssumme beträgt 500 Euro. In 2026 stehen hierfür insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Die Kleinprojektförderung 2026 wird in zwei Antragsphasen mit einem Budget von jeweils 25.000 Euro ausgeschrieben: Details