Neuigkeiten

Meldung des Jahreseinkommens 2023 für KSK bis 1. Dezember 2022

Wie jedes Jahr müssen Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird. Die Frist zur Meldung endet am 1. Dezember 2022. Die Meldung ist unkompliziert über die Website der KSK möglich. 

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Abgabe zur Künstlersozialkasse 2023 bei 5 %

Wenn ein Unternehmen künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt, ist es in der Regel dazu verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Damit leistet es einen Beitrag zur sozialen Absicherung der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstler:innen. Seit 2018 lag der Abgabesatz unverändert bei 4,2 %. Dies wurde durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet. Der Abgabesatz steigt nun ab 1. Januar 2023 auf 5,0 %.

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Kulturförderung auf dem Weg zur Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025

Bis zum 16. Dezember können bei der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH wieder Mikroprojekte eingereicht und mit bis zu 2.500 Euro unterstützt werden. Eine Informationsveranstaltung am 7. Dezember um 17 Uhr im Kulturhauptstadt-Headquarter, Hartmannstraße 5 in Chemnitz bietet die Möglichkeit, Fragen dazu zu stellen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

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Reisestipendien für bildende Künstler:innen aus Dresden

Seit vielen Jahren besteht zwischen der Landeshauptstadt Dresden und Partnerstädten ein reger Künstler:innenaustausch. Für das Jahr 2023 schreibt das Amt für Kultur und Denkmalschutz sieben Stipendien aus. Die Bewerbungen für die Programme in Hamburg, Salzburg, Breslau, Skövde, Strassburg und Thessaloniki müssen bis zum 19. Januar 2023 eingereicht werden, die Ausschreibung für Bangalore erfolgt Anfang des Jahres 2023.

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