Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
Das Jahressteuergesetz 2020 hat kurzfristig eine Vielzahl von Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht mit sich gebracht.
- Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages auf 3.000 €
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 840 €
- Erhöhung der Nichtanrechnungsgrenzen auf 250 € für ALG II, Sozialhilfe, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz sowie für ALG I
- Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis (Kleinspendenregelung) von 200 € auf 300 €
Weiter Änderungen finden Sie hier: https://vereine-stiftungen.de/aktuelles/jahressteuergesetz-2020-umfangreiche-aenderungen-fuer-gemeinntzige-organisationen.