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Gastspielförderung Bildende Kunst

Gern möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die einfach zu beantragende GastspielförderungBildende Kunst der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen hinweisen.

Sie kann von Künstler:innen und am Gastspiel beteiligten Akteur:innen jederzeit ohne Antragsfrist bis einen Monat vor Beginn des Gastspiels einer Ausstellung oder einer Performance gestellt werden. Gefördert werden zum einen Gastspiele, die im Freistaat Sachsen stattfinden, zum anderen unterstützt die Kulturstiftung sächsische Künstler:innen dabei, ihre bereits erarbeiteten Formate an neue Orte zu bringen. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in den ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.

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