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Honorarempfehlungen in Europa zulässig

Die EU-Kommission hat am 29. September neue „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen“ verabschiedet. Mit ihnen stellt die EU-Kommission klar, dass Solo-Selbstständige wie z.B. freiberuflich arbeitende Künstler:innen sich unter bestimmten Voraussetzungen zusammenschließen können, um Tarifverträge abzuschließen. Anders als in der Vergangenheit sind damit Honorarempfehlungen, wie sie jetzt von verschiedenen Verbänden für die einzelnen künstlerischen Sparten erarbeitet werden, wettbewerbsrechtlich zulässig.

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