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Kunstförderung: Mecklenburg-Vorpommern beschließt Einführung von Mindesthonoraren für freie Künstler:innen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei Projekten ein, die durch die Landesregierung gefördert werden. Zusätzlich richtet das Kulturministerium einen neuen Förderetat innerhalb der Landeskulturförderung ein, der für die Zahlung von Ausstellungshonoraren zur Verfügung steht.
Kulturelle Vielfalt fördern – Existenz von Künstlerinnen und Künstlern sichern: Gemäß dieser Devise werden kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort nur noch gefördert, wenn den beteiligten freien Künstlerinnen und Künstlern bundeseinheitlich festgelegte Mindesthonorare, jedenfalls aber branchenübliche Mindesthonorarsätze gezahlt werden. Dies sieht die Neufassung der Kulturförderrichtlinie des Landes vor. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter in einem bundesweit seit langem diskutierten Prozess.

Die Matrix ist eine Empfehlung, die in einem ersten Schritt die zu vergütenden künstlerischen Leistungen umfasst. Nun sollen diese definierten Leistungen um entsprechende Honorarsätze ergänzt werden. Für den Bereich der bildenden Kunst gibt es dies bereits: Der Leitfaden des Bundesverbandes für Bildende Künstlerinnen und Künstler (BBK), der gemeinsam mit den BBK-Landesverbänden erarbeitet wurde, enthält klare Honorarempfehlungen für bildende Künstler:innen.
„Indem wir als Land Ausstellungshonorare als zuwendungsfähig anerkennen unterstützen wir faire Bezahlung im Kulturbetrieb.“, so Landeskulturministerin Bettina Martin: „Ich bin froh, dass wir mit der neuen Kulturförderrichtlinie und den zusätzlichen Mitteln einen wichtigen Akzent setzen können. Wir werden uns auch weiter in die Debatten um die Einführung von bundesweiten Honorarempfehlungen einbringen.“

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