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NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler

Im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien setzen der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BBK-Bund) und der Deutsche Künstlerbund das Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« um.

Für dieses Programm stellt die Kulturstaatsministerin insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm umfasst vier Module; die Module A – C setzt der BBK-Bund um, Modul D realisiert der Deutsche Künstlerbund. Die Module zielen auf die berufliche Stärkung und Entwicklung Bildender Künstlerinnen und Künstler vor allem im Bereich Digitalisierung ab. Antragsberechtigt sind professionelle Bildende Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland, Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Modul A: Digital-Gutschein

Bildende Künstler:innen können einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht. Die Digital-Gutscheine berechtigen zu einem Zuschuss bis zu 1.000 Euro.

I. Ausschreibung: 15. September 2020 - 15. Oktober 2020

I. Juryentscheidung: bis zum 31. Oktober 2020

Die Fortbildung oder Beratung muss zwischen dem 15. November 2020 und 30. April 2021 wahrgenommen werden.

II. Ausschreibung: 01. Januar 2021 - 31. Januar 2021
II. Juryentscheidung: bis zum 28. Februar 2021

Die Fortbildung oder Beratung muss zwischen dem 15. März 2021 und 30. August 2021 wahrgenommen werden.

Modul B: Mentoring

Gefördert werden Mentor:innen, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger:innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln.

Für das Beratungsprogramm können Mentor:innen eine Förderung bis zu 1.700 Euro beantragen.

I. Ausschreibung: 15. September 2020 - 15. Oktober 2020

I. Juryentscheidung: bis zum 15. November 2020

Das Mentoring muss zwischen dem 1. Dezember 2020 bis 31. Mai 2021 stattfinden.

II. Ausschreibung: 01. Januar 2021 - 31. Januar 2021
II. Juryentscheidung: bis zum 28. Februar 2021

Das Mentoring muss zwischen dem 15. April 2021 bis 31. August 2021 stattfinden.

Modul C: Innovative Kunstprojekte 

Künstler:innen können Fördermittel zur Konzipierung und Umsetzung künstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances beantragen, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden.

Innovative Kunstprojekte werden mit einem Zuschuss bis zu 15.000 Euro gefördert.

Ausschreibung: 21. September 2020 - 15. November 2020
Juryentscheidung: bis zum 15. Dezember 2020

Das Projekt soll zwischen dem 1. Januar 2021 bis 31. August 2021 stattfinden.

Modul D: Digitale Vermittlungsformate

Gefördert mit einem Stipendium entwickeln Bildende Künstler:innen innovative Vorhaben im Bereich zeitgenössischer digitaler und medienbasierter Kunst. Mit kreativen Medientechnologien sollen richtungsweisende Ideen für audiovisuelle Inhalte auf (neuen) digitalen Plattformen entworfen werden. Das Modul D wird ab 15.10.2020 vom Deutschen Künstlerbund umgesetzt, die Fördersumme beträgt 6.000 Euro. Bis Redaktionsschluss lagen dazu noch keine weiteren Informationen vor. Bitte erkunden Sie sich unter www.kuenstlerbund.de

Die Anträge beim BBK-Bund müssen online gestellt werden. Ein Antrag ist nur in einem Modul zulässig. Hat dieser keinen Erfolg, kann 2021 in Modul A oder Modul B erneut ein Antrag gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/neustart-kultur.

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