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Evaluationsbericht zum Sächsischen Kulturraumgesetz

Die Sächsische Staatsregierung hat dem Sächsischen Landtag Anfang Dezember den Evaluationsbericht zum Sächsischen Kulturraumgesetz vorgelegt. Eine Arbeitsgruppe aus Kulturverbänden, Kommunen, Kulturräumen und Ministerien hat die Sachgerechtigkeit der im Kulturraumgesetz geregelten Strukturen, Verfahren und Mittelverteilungen geprüft und ausgewertet. Ein zentrales Thema der Arbeitsgruppe war die angemessene Finanzierung der Kulturräume und der von ihnen geförderten Einrichtungen und Vorhaben. Einen Schwerpunkt bildeten die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums. Der Bericht stößt auch eine Diskussion zur Kulturförderung über das Kulturraumgesetz hinaus an und nimmt Themen wie Bürokratieabbau, Mobilität, Publikumsverhalten, Demografie und Digitalisierung in den Blick.

Am 16. Dezember 2025 hat zudem der Sächsische Kultursenat seinen Bericht mit dem Titel „Herausforderungen und Perspektiven für die Kultur im Freistaat Sachsenan den Sächsischen Landtag übergeben. Darin fordert er unter anderem eine höhere finanzielle Ausstattung des Kulturraumgesetzes, eine stärkere Berücksichtigung des ländlichen Raumes, die Ermächtigung der Kommunen zur Finanzierung von Kunst und Kultur und eine Bündelung von Förderaufgaben des Freistaates.

In den nächsten Monaten wird unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ein Vorschlag für die Novellierung des Kulturraumgesetz erarbeitet. Parallel dazu läuft der Strategieprozess »Zukunft Kulturland Sachsen 2030«, der langfristige Perspektiven für die Kulturförderung entwickeln soll. Ein Beirat unterstützt diesen Prozess mit fachlichen Impulsen.

Das Sächsische Kulturraumgesetz gilt bundesweit als einmalige Regelung, da es Kulturpflege als kommunale Pflichtaufgabe festschreibt und Kulturräume finanziell stärkt.

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