Schwerpunkte

Vergütung künstlerischer Leistungen

Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. setzt sich für eine Verbesserung der Einkommenssituation von bildenden Künstler:innen ein. Ihre häufig finanziell prekäre Existenz beruht unter anderem darauf, dass professionelle Leistungen von bildenden Künstler:innen nur selten angemessen oder überhaupt bezahlt werden. Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. möchte daher ein Bewusstsein für eine faire Vergütung künstlerischer Praxis schaffen, und dies nicht nur bei den Künstler:innen selbst, sondern auch in der Öffentlichkeit, bei Auftraggeber:innen und der Verwaltung. Angemessene Bezahlung meint nicht nur die Vergütung von Leistungen im Rahmen von Ausstellungen, sondern auch die Beachtung von Honoraruntergrenzen bei der Entlohnung unterschiedlichster Tätigkeiten innerhalb bildkünstlerischen Arbeitens.

Leitlinie Honorare

Viele Angehörige der Freien Berufe beziehen sich bei der Vergütung ihrer Leistungen selbstverständlich auf Gebührenordnungen, etwa Rechtsanwält:innen und Architekt:innen. Für bildende Künstler:innen existierten solche umfassenden Gebührenordnungen bislang noch nicht. Ihre professionellen Leistungen – seien sie konzeptueller, gestalterischer oder organisatorischer Art – sollten jedoch immer angemessen vergütet werden.


Auf sich allein gestellt, kalkulieren viele freiberufliche Künstler:innen ihren Stundensatz so niedrig, dass sie bei realistischer Betrachtung nicht einmal ihre laufenden Kosten decken können. Der durchschnittliche Stundenlohn einer/s Angestellten kann dabei nicht einfach auf den Stundensatz einer/s Freiberufler:in übertragen werden, da hier deutlich höhere finanzielle Belastungen anfallen, etwa die Kosten für die Sozialversicherung oder das eigene Büro bzw. Atelier.


In enger Abstimmung mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler hat der Landesverband Bildende Kunst Sachsen eine „Leitlinie Honorare“ erarbeitet. Sie empfiehlt einen Stundensatz von 70 Euro, mit dem ein/e bildende/r Künstler:in ein angemessenes Einkommen erzielen kann, das die Lebenshaltungskosten deckt und mit dem Krankheit überbrückt, für das Alter vorgesorgt und auch mal ein Urlaub finanziert werden kann. Die Darstellung soll nicht nur bildenden Künstler:innen bei der Kalkulation von fairen Honoraren behilflich sein, sondern auch als Richtschnur für Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung dienen. Die vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler 2021 aktualisierte "Leitlinie Ausstellungsvergütung" ist in der "Leitlinie Honorare" enthalten.

 

 

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Besucherin Museum Ausstellung

Leitlinie Ausstellungsvergütung

2012 gab der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. erstmals eine „Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für bildende Künstler in Sachsen“ heraus und nahm damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. 2014 übernahm der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler diesen Ansatz in seiner "Leitlinie zur Vergütung von Leistungen im Rahmen von Ausstellungen". Diese Leitlinie erschien 2021 in einer aktualisierten Auflage. Im Sinne einer Gebührenordnung gibt sie Veranstalter:innen und Institutionen professionelle Orientierungswerte für eine angemessene Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit Ausstellungen an die Hand. Zudem bietet sie Künstler:innen eine gestärkte Verhandlungsbasis sowie Musterberechnungen und einen Mustervertrag.

Mit der Ausstellungsvergütung soll der Auftritt bildender Künstler:innen – die Ausstellung – so selbstverständlich entlohnt werden wie der Auftritt von Künstler:innen aller anderen Kultursparten. Ausstellungen sind umfängliche Diskurs- und Gestaltungsleistungen für eine interessierte Öffentlichkeit; sie dienen nicht in erster Linie dem Verkauf von Kunstwerken, sondern sind Angebote zur Bildung, zur Bereicherung und zum Genuss des Publikums.

Nicht allen ausstellenden Einrichtungen wird es ohne weiteres möglich sein, eine angemessene Vergütung zu erbringen. Kleinere privat organisierte Kunsträume, regionale Vereine oder kommunale Häuser verfügen über schmale Budgets und geringe Eigenmittelanteilsmöglichkeiten. Sie sollten – etwa über spezielle Ausstellungs-/ Honorarfonds – in die Lage versetzt werden, die notwendigen Mittel aufzubringen. Auf Landesebene gilt es, die Ausstellungsvergütung für öffentlich geförderte Ausstellungen zur Verpflichtung zu machen und dafür entsprechende Fördermittelgelder bereitzustellen.

Der unterschiedlichen Wirtschaftskraft von ausstellenden Einrichtungen wird in der Leitlinie Rechnung getragen. Produzent:innengalerien und Off-Spaces, die ehrenamtlich betrieben werden, sind z.T. von der Vergütungsverpflichtung ausgenommen, sofern sie keine Fördermittel dafür erhalten. Auch kommerzielle Galerien sind von einer Zahlung befreit, da sie einen Verkauf der Werke im Interesse der Künstler*innen anstreben.

Urheberrecht

In § 11 Urheberrechtsgesetz heißt es:

„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“

Zweifellos ist die Ausstellung eine „Nutzung des Werkes“. Daher gilt es, die Ausstellungsvergütung auch im Urheberrecht zu verankern.

Downloads

 

Richtlinie Ausstellungsvergütung des LBK von 2012
LBK JAhresmagazin 2012: Künstlerische LEistungen
BBK Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021
Kulturpolitik

Als einziger Landesdachverband begleiten wir das Praxisfeld der bildenden Kunst in seiner Gesamtheit. Wir treten für die notwendigen Bedingungen einer lebendigen Kunstlandschaft in Sachsen ein, wo die Kultursparte „Bildende Kunst“ - ausdrücklich geprägt von Einzelkünstlern und individuell engagierten Akteuren - Strukturhintergrund und Lobby dringend braucht. Bei im Land verstreuten, vom Engagement Einzelner abhängigen Unternehmungen im bildkünstlerischen Bereich - seien es selbständige künstlerische Angebote, Kunstpräsentationsräume, öffentliche Kunstprojekte, kreative Angebote oder Kinderateliers, aber auch einem streitbaren und angesichts ihrer unkonventionellen Entwicklungen in der Öffentlichkeit auch ungesichert erscheinenden Kunstbegriff -  ist ein fachlich vermittelndes und vernetzendes Organ und eine Kontakt- und Netzwerkstelle besonders nötig, um die Akteure zu unterstützen und auch vermittelnd den produktiven Wert von bildender Kunst zu kommunizieren. Unsere Aufgabe lautet daher nicht zuletzt: Angebote der Künstler:innen und Initiativen in ihren gegenwärtigen Potenzialen deutlich sowie potenzielle Adressaten für Fragen der Kunst ansprechbar zu machen und damit Strukturen und Möglichkeiten für deren Produktion und Rezeption und letztlich die Zukunft des Kulturlandes zu sichern. ​Vordringlich ins öffentliche Bewusstsein zu bringen ist, dass die bildnerische und auch die sich mit Präsentationen verbindende Konzeptarbeit – sei es von Künstler:innen oder Ausstellungsräumen bzw. -häusern – bessere Wertschätzung und existenzielle Grundlegung braucht, auch um qualitativ substanziell zu bleiben.

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Workshop Karteikarten Edding

Als Landesverband vertreten wir somit die Interessen der bildenden Kunst und der bildenden Künstler:innen. Unser politischer Auftrag ist es, für aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht optimale Rahmenbedingungen im Bereich der bildenden Kunst einzutreten. Wir setzen uns ein für die vielfältige Anwendung und Beauftragung künstlerischer Leistungen und deren angemessene Vergütung sowie für geeignete Kulturförder-, aber auch komplementäre soziale Instrumente, die künstlerische Arbeit möglich machen, absichern und entwickeln. Unsere Aufgabe ist die Argumentation für angemessene Bedingungen, die zur Entstehung von künstlerischen Werken und Aktivitäten in ihrer qualitativen Ausprägung und wirtschaftlichen Ermöglichung sowie zur Unterhaltung kultureller Basis- und Vermittlungsstrukturen in Sachsen notwendig sind. Wir begleiten fachlich sowohl die Förderinstrumente und Verfahren bei der Kulturstiftung als auch in den sächsischen Kulturräumen bzgl. der Kunstpraxis in den Regionen. Darüber hinaus bieten wir Beratung für potenzielle Akteure und Antragsteller:innen sowie zum Erhalt und zur Unterstützung von Aktivitäten von Ausstellungshäusern und Kunstvereinen sowie Jugendkunstschulen und ähnlichen Einrichtungen der künstlerischen Bildung. Die zur Vitalisierung, Identifikation und Perspektive in den Regionen höchst wichtige Entwicklung einer kulturellen Basis zur Präsentation und Vermittlung von Kunst bedarf der dynamischen Stärkung „institutioneller Kerne“ für Programmarbeit und qualitative Ausprägung.

Künstlerische Nachlässe

In den letzten Jahren ist das Thema der Künstlernachlässe in der Fachöffentlichkeit mit wachsender Intensität diskutiert worden. Insbesondere die organisierte Künstlerschaft drängt auf stärkere Verantwortung der öffentlichen Hand. Die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aktiven Künstler versterben und lassen teils ratlose Erben zurück. Weitere aktive Künstlergenerationen in immer dichter besetzten Jahrgängen sind nachgewachsen und sehen sich allmählich selbst vor der Frage: Wohin mit dem Nachlass?

Museen, Archive oder andere im Prinzip geeignete Einrichtungen sehen sich aufgrund ihrer speziellen Aufgaben und Depotverhältnisse oft überfordert, mehr als nur einzelne, ausgewählte Arbeiten aus angebotenen Nachlässen aufzunehmen. Wo auch die Mechanismen des Kunstmarktes nicht greifen, droht eine Überforderung der Erben, falls solche überhaupt zur Verfügung stehen, und eine Zerstörung des Lebenswerks vieler Kunstschaffender.

Für virtuellen Erhalt und Darstellbarkeit von Lebens-Werkbeständen bildender Künstler:innen steht die Werkdatenbank Bildende Kunst Sachsen zur Verfügung, in fachlicher und inhaltliche Betreuung durch den Landesverband Bildende Kunst Sachsen.

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Bearbeitung Nachlass Hirsch
Bearbeitung des Nachlasses von Klaus Hirsch. Foto: Daniela Schleich.
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Das 2020 statt gefundene Pilotprojekt zur Künstlernachlasssicherung im Freistaat Sachsen an der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen hat Umfragen zur Bedarfsanalyse für bildende Künstler:innen als auch für Nachlasshalter:innen durchgeführt. Ziel der Umfragen war es, die Situation, die Beratungs- und Handlungsbedarfe und Fragestellungen, von nachlassbewahrenden und nachlasspflegenden Personen, Künstler:innen und Institutionen, wie Museen, Bibliotheken und Archiven zu ermitteln und zusammenzustellen.

Mitschnitt über einen Bericht zum Pilotprojekt vom Dezember 2020 in einer Online-Veranstaltung am 16. Dezember 2020

Bedarfsanalyse für bildende Künstler:innen
Bedarfsanalyse für Nachlasshalterinnen

Aus der Arbeit des Pilotprojektes hervorgegangen sind Handreichungen mit Informationen zu praktischen und rechtlichen Fragen für Künstler:innen und Erb:innen.

HR_1-Erhalten im Kontext
HR_2-Rechtliche Aspekte
HR_3-Objektfotografie

Was geschieht mit meinem Nachlass? Was gehört zu einem künstlerischen Nachlass? Wie soll mein Werk zukünftig verwaltet und betreut werden?
Der Bundesverband für Künstlernachlässe stellt im Folgenden eine kleine Informationsbroschüre bereit, die sich mit diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Künstlernachlässe beschäftigt.

Handreichung Bundesverband Künstlernachlässe

Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. bietet im Rahmen der Werkdatenbank Bildende Kunst Sachsen Hilfestellung bei der digitalen Erfassung und Sichtbarmachung von Werkbeständen bzw. eines repräsentativen Ausschnittes davon. Damit kann eine Übersicht über die Werke sächsischer Künstler:innen hergestellt und zumindest als virtuelle Bestandserhaltung wirksam werden.

Weitere Informationen zur Digitalisierung von Werken, zur Vor- und Aufbereitung von Künstlernachlässen und zu rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Künstlererbe erhalten Sie in zusammengefasster Form demnächst in unseren Webtutorials.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder bei Interesse an der Werkdatenbank an uns.

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Bearbeitung Nachlass Klaus Hirsch Werkaufnahme Kamera
Bearbeitung des Nachlasses von Klaus Hirsch. Foto: Daniela Schleich.
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Künstlerische Bildung

Die künstlerische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bietet bildenden Künstler:innen neben der eigentlichen künstlerischen Tätigkeit ein zusätzliches Wirkungs- und Erwerbsfeld. Angebote bildkünstlerischer Bildung finden an unterschiedlichsten Orten statt, in Kindertagesstätten, in Schulen, Museen und Vereinen, Jugendkunstschulen und im eigenen Atelier. Ihre positiven Effekte sind vielfältig:

Bildkünstlerische Kursangebote

  • können unterschiedliche Inhalte bezüglich künstlerischer Genres, Techniken, Themen, formaler Fragestellungen und kreativer Arbeitsweisen umfassen,
  • vermitteln Kreativität, Experimentierfreude und ermöglichen die Entfaltung individueller Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeiten; gleichzeitig fördern sie Ausdauer und Selbstvertrauen,
  • unterstützen den Erwerb von anwendungsfähigem Wissen, die Entwicklung von Methoden-, Lern-, Medien- und Sozialkompetenz,
  • leisten einen Beitrag zur Werteorientierung sowie zur differenzierten Wahrnehmung und einem kritischen Reflexionsvermögen in unserer visuell geprägten Umwelt,
  • ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zur bildenden Kunst. Längerfristig wecken bildkünstlerische Bildungsangebote das Interesse am kulturellen gesellschaftlichen Leben und ermöglichen die aktive Teilnahme daran.

Kurz: Bildkünstlerische Kursangebote leisten einen maßgeblichen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und sind Voraussetzung für ein lebendiges Kulturleben in Sachsen.

Bildende Künstler:innen stehen dabei nicht in Konkurrenz zu Kunstpädagog:innen, sondern erweitern das begrenzte schulische Angebot auf ihre ganz spezifische Weise; sie vermitteln konkret und im Innenblick bildnerische Fragen und ihre spezifischen Kunsttechniken aus ihrem selbstverantworteten Arbeitsauftrag heraus. Im Sinne eines lebenslangen Lernens bieten sie auch Erwachsenen und darunter der immer größer werdenden Anzahl an Senior:innen eine Möglichkeit, ihre Kreativität zu schulen und auszuleben.

Der Landesverband Bildende Kunst e.V. setzt sich für eine Stärkung der Angebotsstrukturen und ihrer Finanzierung ein und wirkt unterstützend bei der Vermittlung von Bildungsträgern und bildenden Künstler:innen. Insbesondere in den ländlichen Räumen gilt es, durch vermehrt mobile Angebote die Angebotsdichte zu erhöhen und allen Menschen die Möglichkeiten bildkünstlerischer Bildung zu eröffnen. Anlaufstellen dafür bieten unter anderem die Netzwerkstellen für kulturelle Bildung in den Sächsischen Kulturräumen. Sachsenweit steht eine Kooperationsdatenbank zu Verfügung, in die bildende Künstler:innen ihre Vorschläge für Ganztagesangebote einstellen können.

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farbige Hände bildkünstlerische Bildung
Photo by Bernard Hermant on Unsplash.
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Landesweites Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen
Jahresmagazin 2014 "Künstlerische BIldung"
Netzwerkarbeit

Als Begleiter und Dienstleister für die Belange der Sparte „Bildende Kunst“ und im Sinne der Künstler:innen halten wir uns hinsichtlich der gebündelten Vermittlung von Informationen (etwa in dem fast jeden Monat erscheinenden Newsletter) in der Funktion eines Kommunikators und Koordinators auf der gesamtsächsischen Ebene für alle Interessengruppen und Akteure auf diesem Feld jederzeit ansprechbar. Wir sind überzeugt davon, dass die kulturpolitische Vertretungsaufgabe der Sparte „Bildende Kunst“ und der Künstler:innen die Rückkopplung und Koordinierung zwischen Praxis und Infrastruktur verlangt. Im Sinne einer besseren Vermittlung von Ansatzpunkten bildender Kunst soll es auch darum gehen, die Kunstvermittler:innen, Kunsträume und Kunstschulinitiativen über unseren Verband und mit Netzwerkveranstaltungen und unseren thematischen Diskursformaten in den Fachtagen und Jahresmagazinen zu vernetzen und einzubinden, da es auf sie für die Zukunft der bildenden Kunst entscheidend mit ankommt. Auch im Sinne einer Vernetzung bieten wir auf unserer Website eine Übersicht über sächsische Kunstorte, die wir regelmäßig aktualisieren.

Auch wenn sie sich jenseits institutioneller Verfestigung sehen, muss der Ausnutzung und dem Verschleiß der Akteure begegnet werden, ggf. in einer besseren Vernetzung und Kooperation der freien Kulturträger mit Institutionen, um für die strukturelle Unterstützung und Professionalisierung von kulturellen Angeboten und gesicherten Möglichkeiten für deren Organisation/-entwicklung im Sinne einer Profil und Qualität bestimmten Programmarbeit und eine ernst zu nehmende Zukunft künstlerischer Entwicklung zu wirken.

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Mensch Netzwerk gespannte Fäden
Photo by Alina Grubnyak on Unsplash
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