Vergütung künstlerischer Leistungen Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. setzt sich für eine Verbesserung der Einkommenssituation von bildenden Künstler:innen ein. Ihre häufig finanziell prekäre Existenz beruht unter anderem darauf, dass professionelle Leistungen von bildenden Künstler:innen nur selten angemessen oder überhaupt bezahlt werden. Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. möchte daher ein Bewusstsein für eine faire Vergütung künstlerischer Praxis schaffen, und dies nicht nur bei den Künstler:innen selbst, sondern auch in der Öffentlichkeit, bei Auftraggeber:innen und der Verwaltung. Angemessene Bezahlung meint nicht nur die Vergütung von Leistungen im Rahmen von Ausstellungen, sondern auch die Beachtung von Honoraruntergrenzen bei der Entlohnung unterschiedlichster Tätigkeiten innerhalb bildkünstlerischen Arbeitens. Leitlinie Honorare Viele Angehörige der Freien Berufe beziehen sich bei der Vergütung ihrer Leistungen selbstverständlich auf Gebührenordnungen, etwa Rechtsanwält:innen und Architekt:innen. Für bildende Künstler:innen existierten solche umfassenden Gebührenordnungen bislang noch nicht. Ihre professionellen Leistungen – seien sie konzeptueller, gestalterischer oder organisatorischer Art – sollten jedoch immer angemessen vergütet werden. Auf sich allein gestellt, kalkulieren viele freiberuflichen Künstler:innen ihren Stundensatz so niedrig, dass sie bei realistischer Betrachtung nicht einmal ihre laufenden Kosten decken können. Der durchschnittliche Stundenlohn einer/s Angestellten kann dabei nicht einfach auf den Stundensatz einer/s Freiberufler:in übertragen werden, da hier deutlich höhere finanzielle Belastungen anfallen, etwa die Kosten für die Sozialversicherung oder das eigene Büro bzw. Atelier. In enger Abstimmung mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler hat der Landesverband Bildende Kunst Sachsen eine „Leitlinie Honorare“ erarbeitet. Sie empfiehlt einen Stundensatz von 70 Euro, mit dem ein/e bildende/r Künstler:in ein angemessenes Einkommen erzielen kann, das die Lebenshaltungskosten deckt und mit dem Krankheit überbrückt, für das Alter vorgesorgt und auch mal ein Urlaub finanziert werden kann. Die Darstellung soll nicht nur bildenden Künstler:innen bei der Kalkulation von fairen Honoraren behilflich sein, sondern auch als Richtschnur für Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung dienen. Die vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler 2021 aktualisierte "Leitlinie Ausstellungsvergütung" ist in der "Leitlinie Honorare" enthalten. Bild Leitlinie Ausstellungsvergütung 2012 gab der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. erstmals eine „Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für bildende Künstler in Sachsen“ heraus und nahm damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. 2014 übernahm der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler diesen Ansatz in seiner "Leitlinie zur Vergütung von Leistungen im Rahmen von Ausstellungen". Diese Leitlinie erschien 2021 in einer aktualisierten Auflage. Im Sinne einer Gebührenordnung gibt sie Veranstalter:innen und Institutionen professionelle Orientierungswerte für eine angemessenen Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit Ausstellungen an die Hand. Zudem bietet sie Künstler:innen eine gestärkte Verhandlungsbasis sowie Musterberechnungen und einen Mustervertrag. Mit der Ausstellungsvergütung soll der Auftritt bildender Künstler:innen – die Ausstellung – so selbstverständlich entlohnt werden wie der Auftritt von Künstler:innen aller anderen Kultursparten. Ausstellungen sind umfängliche Diskurs- und Gestaltungsleistungen für eine interessierte Öffentlichkeit; sie dienen nicht in erster Linie dem Verkauf von Kunstwerken, sondern sind Angebote zur Bildung, zur Bereicherung und zum Genuss des Publikums. Nicht allen ausstellenden Einrichtungen wird es ohne weiteres möglich sein, eine angemessene Vergütung zu erbringen. Kleinere privat organisierte Kunsträume, regionale Vereine oder kommunale Häuser verfügen über schmale Budgets und geringe Eigenmittelanteilsmöglichkeiten. Sie sollten – etwa über spezielle Ausstellungs-/ Honorarfonds – in die Lage versetzt werden, die notwendigen Mittel aufzubringen. Auf Landesebene gilt es, die Ausstellungsvergütung für öffentlich geförderte Ausstellungen zur Verpflichtung zu machen und dafür entsprechende Fördermittelgelder bereitzustellen. Der unterschiedlichen Wirtschaftskraft von ausstellenden Einrichtungen wird in der Leitlinie Rechnung getragen. Produzent:innengalerien und Off-Spaces, die ehrenamtlich betrieben werden, sind z.T. von der Vergütungsverpflichtung ausgenommen, sofern sie keine Fördermittel dafür erhalten. Auch kommerzielle Galerien sind von einer Zahlung befreit, da sie einen Verkauf der Werke im Interesse der Künstler*innen anstreben. Urheberrecht In § 11 Urheberrechtsgesetz heißt es: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“ Zweifellos ist die Ausstellung eine „Nutzung des Werkes“. Daher gilt es, die Ausstellungsvergütung auch im Urheberrecht zu verankern. Downloads Herunterladen Richtlinie Ausstellungsvergütung des LBK von 2012 Herunterladen LBK JAhresmagazin 2012: Künstlerische LEistungen Herunterladen BBK Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021 Kulturpolitik Als einziger Landesdachverband begleiten wir das Praxisfeld der bildenden Kunst in seiner Gesamtheit. Wir treten für die notwendigen Bedingungen einer lebendigen Kunstlandschaft in Sachsen ein, wo die Kultursparte „Bildende Kunst“ - ausdrücklich geprägt von Einzelkünstlern und individuell engagierten Akteuren - Strukturhintergrund und Lobby dringend braucht. Bei im Land verstreuten, vom Engagement Einzelner abhängigen Unternehmungen im bildkünstlerischen Bereich - seien es selbständige künstlerische Angebote, Kunstpräsentationsräume, öffentliche Kunstprojekte, kreative Angebote oder Kinderateliers, aber auch einem streitbaren und angesichts ihrer unkonventionellen Entwicklungen in der Öffentlichkeit auch ungesichert erscheinenden Kunstbegriff - ist ein fachlich vermittelndes und vernetzendes Organ und eine Kontakt- und Netzwerkstelle besonders nötig, um die Akteure zu unterstützen und auch vermittelnd den produktiven Wert von bildender Kunst zu kommunizieren. Unsere Aufgabe lautet daher nicht zuletzt: Angebote der Künstler:innen und Initiativen in ihren gegenwärtigen Potenzialen deutlich sowie potenzielle Adressaten für Fragen der Kunst ansprechbar zu machen und damit Strukturen und Möglichkeiten für deren Produktion und Rezeption und letztlich die Zukunft des Kulturlandes zu sichern. Vordringlich ins öffentliche Bewusstsein zu bringen ist, dass die bildnerische und auch die sich mit Präsentationen verbindende Konzeptarbeit – sei es von Künstler:innen oder Ausstellungsräumen bzw. -häusern – bessere Wertschätzung und existenzielle Grundlegung braucht, auch um qualitativ substanziell zu bleiben. Bild Als Landesverband vertreten wir somit die Interessen der bildenden Kunst und der bildenden Künstler:innen. Unser politischer Auftrag ist es, für aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht optimale Rahmenbedingungen im Bereich der bildenden Kunst einzutreten. Wir setzen uns ein für die vielfältige Anwendung und Beauftragung künstlerischer Leistungen und deren angemessene Vergütung sowie für geeignete Kulturförder-, aber auch komplementäre soziale Instrumente, die künstlerische Arbeit möglich machen, absichern und entwickeln. Unsere Aufgabe ist die Argumentation für angemessene Bedingungen, die zur Entstehung von künstlerischen Werken und Aktivitäten in ihrer qualitativen Ausprägung und wirtschaftlichen Ermöglichung sowie zur Unterhaltung kultureller Basis- und Vermittlungsstrukturen in Sachsen notwendig sind. Wir begleiten fachlich sowohl die Förderinstrumente und Verfahren bei der Kulturstiftung als auch in den sächsischen Kulturräumen bzgl. der Kunstpraxis in den Regionen. Darüber hinaus bieten wir Beratung für potenzielle Akteure und Antragsteller:innen sowie zum Erhalt und zur Unterstützung von Aktivitäten von Ausstellungshäusern und Kunstvereinen sowie Jugendkunstschulen und ähnlichen Einrichtungen der künstlerischen Bildung. Die zur Vitalisierung, Identifikation und Perspektive in den Regionen höchst wichtige Entwicklung einer kulturellen Basis zur Präsentation und Vermittlung von Kunst bedarf der dynamischen Stärkung „institutioneller Kerne“ für Programmarbeit und qualitative Ausprägung. Künstlerische Nachlässe In den letzten Jahren ist das Thema der Künstlernachlässe in der Fachöffentlichkeit mit wachsender Intensität diskutiert worden. Insbesondere die organisierte Künstlerschaft drängt auf stärkere Verantwortung der öffentlichen Hand. Die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aktiven Künstler versterben und lassen teils ratlose Erben zurück. Weitere aktive Künstlergenerationen in immer dichter besetzten Jahrgängen sind nachgewachsen und sehen sich allmählich selbst vor der Frage: Wohin mit dem Nachlass? Museen, Archive oder andere im Prinzip geeignete Einrichtungen sehen sich aufgrund ihrer speziellen Aufgaben und Depotverhältnisse oft überfordert, mehr als nur einzelne, ausgewählte Arbeiten aus angebotenen Nachlässen aufzunehmen. Wo auch die Mechanismen des Kunstmarktes nicht greifen, droht eine Überforderung der Erben, falls solche überhaupt zur Verfügung stehen, und eine Zerstörung des Lebenswerks vieler Kunstschaffender. Für virtuellen Erhalt und Darstellbarkeit von Lebens-Werkbeständen bildender Künstler:innen steht die Werkdatenbank Bildende Kunst Sachsen zur Verfügung, in fachlicher und inhaltliche Betreuung durch den Landesverband Bildende Kunst Sachsen. Bild Bearbeitung des Nachlasses von Klaus Hirsch. Foto: Daniela Schleich. zentriert Handreichungen und Bedarfsanalysen zur Nachlasssicherung Das 2020 statt gefundene Pilotprojekt zur Künstlernachlasssicherung im Freistaat Sachsen an der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen hat Umfragen zur Bedarfsanalyse für bildende Künstler:innen als auch für Nachlasshalter:innen durchgeführt. Ziel der Umfragen war es, die Situation, die Beratungs- und Handlungsbedarfe und Fragestellungen, von nachlassbewahrenden und nachlasspflegenden Personen, Künstler:innen und Institutionen, wie Museen, Bibliotheken und Archiven zu ermitteln und zusammenzustellen. Mitschnitt über einen Bericht zum Pilotprojekt vom Dezember 2020 in einer Online-Veranstaltung am 16. Dezember 2020 Herunterladen Bedarfsanalyse für bildende Künstler:innen Herunterladen Bedarfsanalyse für NachlasshalterinnenAus der Arbeit des Pilotprojektes hervorgegangen sind Handreichungen mit Informationen zu praktischen und rechtlichen Fragen für Künstler:innen und Erb:innen. Herunterladen HR_1-Erhalten im Kontext Herunterladen HR_2-Rechtliche Aspekte Herunterladen HR_3-ObjektfotografieWas geschieht mit meinem Nachlass? Was gehört zu einem künstlerischen Nachlass? Wie soll mein Werk zukünftig verwaltet und betreut werden? Der Bundesverband für Künstlernachlässe stellt im Folgenden eine kleine Informationsbroschüre bereit, die sich mit diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Künstlernachlässe beschäftigt. Herunterladen Handreichung Bundesverband Künstlernachlässe Leistungen des Landesverbandes Bildende Kunst e.V. Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. bietet im Rahmen der Werkdatenbank Bildende Kunst Sachsen Hilfestellung bei der digitalen Erfassung und Sichtbarmachung von Werkbeständen bzw. eines repräsentativen Ausschnittes davon. Damit kann eine Übersicht über die Werke sächsischer Künstler:innen hergestellt und zumindest als virtuelle Bestandserhaltung wirksam werden. Weitere Informationen zur Digitalisierung von Werken, zur Vor- und Aufbereitung von Künstlernachlässen und zu rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Künstlererbe erhalten Sie in zusammengefasster Form demnächst in unseren Webtutorials. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder bei Interesse an der Werkdatenbank an uns. Bild Bearbeitung des Nachlasses von Klaus Hirsch. Foto: Daniela Schleich. zentriert Künstlerische Bildung Die künstlerische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bietet bildenden Künstler:innen neben der eigentlichen künstlerischen Tätigkeit ein zusätzliches Wirkungs- und Erwerbsfeld. Angebote bildkünstlerischer Bildung finden an unterschiedlichsten Orten statt, in Kindertagesstätten, in Schulen, Museen und Vereinen, Jugendkunstschulen und im eigenen Atelier. Ihre positiven Effekte sind vielfältig: Bildkünstlerische Kursangebote können unterschiedliche Inhalte bezüglich künstlerischer Genres, Techniken, Themen, formaler Fragestellungen und kreativer Arbeitsweisen umfassen, vermitteln Kreativität, Experimentierfreude und ermöglichen die Entfaltung individueller Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeiten; gleichzeitig fördern sie Ausdauer und Selbstvertrauen, unterstützen den Erwerb von anwendungsfähigem Wissen, die Entwicklung von Methoden-, Lern-, Medien- und Sozialkompetenz, leisten einen Beitrag zur Werteorientierung sowie zur differenzierten Wahrnehmung und einem kritischen Reflexionsvermögen in unserer visuell geprägten Umwelt, ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zur bildenden Kunst. Längerfristig wecken bildkünstlerische Bildungsangebote das Interesse am kulturellen gesellschaftlichen Leben und ermöglichen die aktive Teilnahme daran. Kurz: Bildkünstlerische Kursangebote leisten einen maßgeblichen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und sind Voraussetzung für ein lebendiges Kulturleben in Sachsen. Bildende Künstler:innen stehen dabei nicht in Konkurrenz zu Kunstpädagog:innen, sondern erweitern das begrenzte schulische Angebot auf ihre ganz spezifische Weise; sie vermitteln konkret und im Innenblick bildnerische Fragen und ihre spezifischen Kunsttechniken aus ihrem selbstverantworteten Arbeitsauftrag heraus. Im Sinne eines lebenslangen Lernens bieten sie auch Erwachsenen und darunter der immer größer werdenden Anzahl an Senior:innen eine Möglichkeit, ihre Kreativität zu schulen und auszuleben. Der Landesverband Bildende Kunst e.V. setzt sich für eine Stärkung der Angebotsstrukturen und ihrer Finanzierung ein und wirkt unterstützend bei der Vermittlung von Bildungsträgern und bildenden Künstler:innen. Insbesondere in den ländlichen Räumen gilt es, durch vermehrt mobile Angebote die Angebotsdichte zu erhöhen und allen Menschen die Möglichkeiten bildkünstlerischer Bildung zu eröffnen. Anlaufstellen dafür bieten unter anderem die Netzwerkstellen für kulturelle Bildung in den Sächsischen Kulturräumen. Sachsenweit steht eine Kooperationsdatenbank zu Verfügung, in die bildende Künstler:innen ihre Vorschläge für Ganztagesangebote einstellen können. Bild Photo by Bernard Hermant on Unsplash. zentriert Downloads Herunterladen Landesweites Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen Herunterladen Jahresmagazin 2014 "Künstlerische BIldung" Kunst im öffentlichen Raum Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen unterstützt die Praxis von Kunst im öffentlichen Raum/ Kunst am Bau in Sachsen. Um sie qualitativ zu stärken und Vorhaben fachlich zu begleiten, bieten wir Beratung und Information zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten bzw. Wettbewerben sowie Hilfe bei der Setzung und Formulierung von Ausschreibungen, aber auch für ihre Außendarstellung und für die Dokumentation der Ergebnisse. Die virtuelle Datenbank (www.kunst-sachsen.de) zur Kunst im öffentlichen Raum Sachsen erfasst seit 1991 sukzessive den Bestand von Kunstprojekten im öffentlichen Raum Sachsens. Herunterladen Jahresmagazin 2015 "GEstaltung von Lebensräumen" Herunterladen Handbuch "Kunst und Bauen" Abgeschlossene Verfahren Eine Übersicht über die seit 2013 von uns begleiteten und umgesetzten Kunst am Bau Vorhaben finden Sie hier. Verfahrensbegleitung Die Geschäftsstelle berät bei der Vorbereitung von künstlerischen Projekten im öffentlichen Raum. Sie gibt Empfehlungen und Formulierungshilfen zur Durchführung, zu Wettbewerbsmodellen, zum thematischen und Realisierungskonzept sowie zu Fördermöglichkeiten. Ein publiziertes Handbuch „Kunst und Bauen“ (Download Textformat) zur Realisierung von künstlerischen Projekten im öffentlichen Raum für Künstler, Architekten, Bauherren und Behörden bietet eine theoretische Hilfestellung zu relevanten Förderinstrumenten, zur Vorbereitung künstlerischer Vorhaben, zur Auswahl und Beauftragung von Künstlern, zur Vertragsgestaltung, zu Haftungs- und Genehmigungsfragen, zur konkreten Umsetzung von künstlerischen Projekten im „gebauten“ Raum sowie zur Nutzungsphase nach der Fertigstellung. Bzgl. der seit 1991 im Freistaat Sachsen angewendeten K7 Richtlinie (RLBau Sachsen) Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben und Bedarfsdeckungsmaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Kapitel K7, nach der im Rahmen seiner Baumaßnahmen zeitgenössische bildende Kunst realisiert wird, entsenden wir Preisrichter sowie stellen uns thematisch und kuratorisch beratend zur Verfügung und begleiten und dokumentieren Verfahren und Ergebnisse. Für die Umsetzung ist das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) als verwaltende Behörde verantwortlich. Basierend auf der Bundesrichtlinie K7 (Kapitel 7 der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)zur Umsetzung der baukulturellen Aufgabe des Staates, in die der BBK-Bundesverband involviert ist, verfügen die einzelnen Bundesländer z.T. auch Kommunen in ihren jeweiligen Baurichtlinien über modifizierte Formen von K7-Richtlinien. Grundsätzliche Maßgaben formuliert der Leitfaden Kunst am Bau des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung. Bei Landesbauten, an denen der Bund finanziell beteiligt ist, ist die Regelung doppelt bindend. Die Wettbewerbe laufen nach der aktuell gültigen Wettbewerbsordnung: Richtlinien für Planungswettbewerbe, RPW 2013. Die Landeshauptstadt Dresden arbeitet im Bereich der kommunalen Förderung seit 1994 mit der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über Kunst im öffentlichen Raum. Zusätzlich zu Beratungsleistungen halten wir als Hilfe für die Auswahl vorhaben spezifisch einzuladender Künstler neben unserer online-Datenbank ein Katalog-Archiv von entsprechend arbeitenden Künstlern bereit. In das Katalog-Archiv unserer Geschäftsstelle können alle professionellen Künstler ihre Referenzmaterialien einstellen lassen bzw. in die Datenbank Projekte, die in Sachsen im öffentlichen Raum seit 1991 verwirklicht wurden, eintragen. Herunterladen Richtlinie Kunst im öffentlichen Raum Dresden Herunterladen Leitfaden KUnst am BAu des Bundesministeriums für VErkehrs, Bau und Stadtentwicklung Herunterladen RLBau Sachsen – Ausgabe 2018 Wettbewerbsverfahren Durch Wettbewerbe vergrößert sich die Chance auf ein künstlerisches Ergebnis von hoher Qualität, da ein bestimmter oder unbestimmter Teilnehmerkreis die Chance erhält, eine Idee einzureichen. Diese wird von einer unabhängigen Jury bzw. Beirat in zumeist anonym vorgelegter Form bewertet und i.d.R. realisiert. Durch den Vergleich künstlerischer Leistungen kann die beste Lösung für den spezifischen Ort und die spezifische Aufgabe gefunden werden. Wettbewerbe sind fristgebunden und geben somit klare zeitliche Strukturen vor; es gelten gleiche Bedingungen für alle Beteiligten und Ideenleistungen von Künstlern werden in bestimmten Verfahren honoriert. Bei Wettbewerben auf sächsischer Ebene orientieren sich Auslober, wie etwa der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) am Handbuch für Bildende Künstlerinnen und Künstler – ProKunst5 des Bundesverbandes Bildender Künstler. Darin sind alle Erfordernisse an Wettbewerbsmodalitäten sehr ausführlich dargestellt. Den Künstlern sollten sechs Wochen oder mehr als eigentliche Bearbeitungszeit für Wettbewerbsentwürfe zur Verfügung stehen. Wettbewerbskosten Zum einen ergeben sich bei Wettbewerben Kosten für die freiberuflichen Teilnehmer der Jury und zum anderen Aufwandsentschädigungen für die Entwurfsvorschläge, insbesondere bei Einladungswettbewerben. Die Vergütung der Ideenleistung für die Wettbewerbsvorschläge sollte keinesfalls unter 1.000 € angesetzt werden, angemessen sind 1.500-2.000 €. Weiterhin ergeben sich u.U. auch Personalkosten für die Wettbewerbsdurchführung beim Bauträger, etwa durch externe Bearbeiter etc. Nicht zuletzt sollten mögliche Versandkosten und Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Anzeigenkosten für öffentliche Ausschreibungen, eventuelle Versicherungen sowie zusätzliche finanzielle Erfordernisse, wie z.B. eine Raummiete zur Lagerung oder Ausstellung von eingereichten Arbeiten, einkalkuliert werden. Wettbewerbsarten- und formen – offene und Einladungswettbewerbe Die am häufigsten angewandte Wettbewerbsform ist der Einladungswettbewerb. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht u.a. darin, dass vorab ausgewählte Künstler über einen Erfahrungsschatz bei Prozessen im Bereich Kunst und Bauen verfügen, so dass der Arbeitsprozess und die Realisierung im Sinne der künstlerischen Aufgabe optimal gelöst werden kann und im Sinne der Qualität der Vorschläge eine möglichst intensive Auseinandersetzung mit den räumlichen und inhaltlichen Gegebenheiten gewährleistet ist. Offener Wettbewerb Beim offenen Wettbewerb werden die Entwurfsaufgaben öffentlich ausgeschrieben. Jeder Künstler kann sich beteiligen, sofern er die fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllt. Bei offenen Wettbewerben haben Auslober meist eine Vielzahl von Bewerbungen auszuwerten. Manchmal hält dieses Verfahren aber gerade auch durch seine Offenheit und die zu erwartende Vielzahl an Einreichungen Künstler von der Beteiligung ab. Zusätzlich zur offenen Ausschreibung können Künstler auch gezielt eingeladen werden, dies muss aber schon bei Veröffentlichung des Wettbewerbes bekannt gegeben werden. Die Anzahl der eingeladenen Künstler sollte verhältnismäßig geringer sein als die zu erwartenden Bewerbungen aus dem offenen Wettbewerb. Um eine Offenheit für mögliche interessierte Künstler zu gewährleisten, die Erarbeitung eines spezifischen Ideenvorschlags für den jeweiligen Ort aber nur einer im Zuge des Verfahrens eingeschränkten Anzahl von Teilnehmern aufzugeben, kann das Verfahren eines offenen zwei- bzw. mehrphasigen Wettbewerbes angewandt werden. Bei dieser Verfahrensform unterscheidet man in Ideenwettbewerbe oder Referenzwettbewerbe. Beim Ideenwettbewerb werden in der für jedermann offenen ersten Phase nur grundsätzliche Lösungsansätze - Ideenskizzen – abverlangt. Besteht im Vorfeld eine Realisierungsabsicht, können die durch die vom Preisgericht bzw. der Wettbewerbsjury ausgewählten oder ausgelosten Teilnehmer in einer zweiten Runde ihre Beiträge detaillierter ausarbeiten und einreichen. Die Ideenkonzeption bleibt meist eine unvergütete Vorschussleistung der Künstler. Bei einem Ideenwettbewerb geht es allerdings auch nur um „Ideen“ in groben Zügen. Beim Referenzwettbewerb wird anhand von eingesandtem Präsentations- und Katalogmaterial über die einzuladenden Künstler entschieden. Die Phase der Einreichung gestaltet sich für die Künstler somit in der unvergüteten Vorschussleistung durch die Künstler weniger aufwändig. In der zweiten Phase entwickelt eine in der Ausschreibung festgelegte Anzahl von angesprochenen Künstlern nach einer Juryauswahl spezifische Vorschläge oder konkretisiert Ideenentwürfe, oft in anonymisierter Form. Diese Arbeit wird dann in der Regel vergütet durch ein Beteiligungshonorar und bedeutet eine eindeutige Realisierungsabsicht für den Siegerentwurf. Der Ideenwettbewerb wird v.a. bei sehr attraktiven Bauvorhaben mit hohem Öffentlichkeitswert angewandt. Zwei- und mehrstufige Verfahren erfordern entsprechende finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten, weshalb sich das Verfahren auch nur bei größeren Bauvorhaben eignet, die zudem den Künstlern genug Motivation zur Beteiligung und Eigeninitiative geben. Beschränkter Wettbewerb Der beschränkte Wettbewerb kann als begrenzt offener, als Einladungswettbewerb oder kooperativer Wettbewerb durchgeführt werden. Auch beschränkte Wettbewerbe können mehrphasig als Ideenwettbewerbe ablaufen. Der begrenzt offene Wettbewerb kann ausgelobt werden, wenn der Auslober (in einem qualifizierten Verfahren) Teilnehmer nach bestimmten Kriterien bzw. Einschränkungen wie z.B. nach Alter, Wohnsitz oder hinsichtlich künstlerischer Medien auswählen möchte oder er die Bewerberzahl von vornherein begrenzen will. Zusätzlich zur begrenzt offenen Ausschreibung können auch Künstler direkt eingeladen werden, sollten dann aber in der Auslobung namentlich kenntlich gemacht werden. Der Einladungswettbewerb findet Anwendung, wenn der Auslober eine besondere Bearbeitungstiefe bzw. spezielle Kenntnisse und Erfahrungswerte von den Teilnehmern erwartet. Eine Preisrichter- oder Juryvorbesprechung sollte im Vorfeld Gelegenheit geben, die Baustelle zu besichtigen, sich über Orte und Möglichkeiten für Kunst zu verständigen, ggf. noch in Bauprozesse einzugreifen, die aus künstlerischer Sicht sinnvoll erscheinen, sowie geeignete Künstler in Auge zu fassen, die zu einer Beteiligung eingeladen werden sollen. Zur Auswahl der Künstler gibt es zwei Juryrunden. In der ersten Runde der Jury - der Sitzung zur Künstlerauswahl werden von den Juroren eingebrachte Künstlervorschläge durch die entsprechend eingebrachten Referenzen nach dem Kriterium der bestmöglichen Eignung für die spezielle Aufgabenstellung ausgewählt. Zum Ausschluss möglicher parteiischer Wertungen wird zuweilen eine Trennung von vorschlagender und entscheidender Jury gefordert. Die genaue Kenntnis des Ortes, Kontextes und der vorangehenden Diskussion etwa im Hinblick auf die Gründe für die Auswahl bestimmter Künstler für die Wettbewerbsaufgabe haben gegenüber einer unvorbereiteten Jurytätigkeit Vorteile. Meist werden etwa zwischen fünf und acht Künstler (einschließlich zwei Nachrückern, falls es zu Absagen kommt) eingeladen, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Ihnen werden die Auslobungsunterlagen und die Aufforderung zugeschickt, innerhalb einer gesetzten Frist ihre spezifischen Wettbewerbsvorschläge einzureichen. In der zweiten Runde wird der Siegerentwurf gekürt. Den geladenen Künstlern steht ein Bearbeitungshonorar bzw. eine Aufwandsentschädigung zu, auch wenn dieser Lösungsvorschlag nicht realisiert wird. Ausschreibungsinhalte Namen des Auslobers bzw. Bauherrn Anlass und Ziel des Wettbewerbes Ort der Baumaßnahme Wettbewerbsart (vgl. Kap. Wettbewerbsarten- und formen) Angaben zur Teilnahmeberechtigung sowie ausschließender Bestimmungen (Teilnahmehindernisse) namentliche Nennung speziell geladener Künstler Namen der Preisrichter und ihrer Vertreter Beurteilungskriterien zur Entscheidung der Jury Leistungsbeschreibung Unterlagen, die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden Abgabetermine und Kennzeichnungsmodalitäten der Arbeiten Kostenrahmen eventuelle Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen für erste Entwürfe Angaben zur Kennzeichnung der anonym eingereichten Arbeiten Angaben zu Rücksendungen Termine für Rückfragen sowie für Ortsbegehungen (Kolloquium) Vertragspunkte Zeit und Art der Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses sowie Aussagen zur weiteren Bearbeitung der Aufgaben. Wettbewerbsjury Zur Bewertung der künstlerischen Entwürfe bedarf es bei jedem Wettbewerb eines Entscheidungsgremium. Alle Preisrichter müssen über Kontext und die räumliche Situation im Bilde sein. Für jedes Mitglied sollte ein Stellvertreter benannt werden, der mit dem Thema vertraut ist. Die Empfehlung des Bundesministeriums sieht sechs Jurymitglieder vor: drei Kunstsachverständige (Fachpreisrichter) und drei seitens des Projektträgers/ Auftraggebers/ Nutzers (Sachpreisrichter). Um Patt-Situationen zu vermeiden, ist eine ungerade Anzahl der Juryteilnehmer sinnvoll, wobei die Fachpreisrichter in der Überzahl sein sollten. Arbeitsausschuss Preisrichter Zur Fachpreisrichtertätigkeit bei Wettbewerben von Kunst am Bau/ Kunst im öffentlichen Raum ist ein hohes Maß an Wissen über die Wettbewerbspraxis und gängigen Förderrichtlinien, aber auch ein Überblick über in dem Bereich arbeitende Künstler sowie kuratorische Verantwortung und Vermittlungsfähigkeit vonnöten, um zu guten Ergebnissen zu kommen. Die Fachpreisrichter haben die Aufgabe, einerseits bestmögliche Aufgabenstellungen und andererseits einen guten Realisierungsrahmen für Kunst zu erarbeiten und somit eine optimale Grundlage für gute künstlerische Ergebnisse und gute Arbeitsbedingungen für die ausführenden Künstler zu erwirken. Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen hat einen Arbeitsausschuss erfahrener Fachpreisrichter gebildet, die für Wettbewerbe auf Landesebene, aber auch für kleinere kommunale/ regionale Wettbewerbe benannt werden. Mit der Verpflichtung, im Sinne der Stärkung der Stimme und der Verhandlungsposition der Kunst und der Künstler innerhalb der Wettbewerbsverfahren Kunst-am-Bau und Kunst im öffentlichen Raum zu wirken, trifft sich der Arbeitsausschuss Preisrichter jährlich, um sich über Fachfragen und Arbeitserfahrungen bei den Wettbewerben auszutauschen. Ziel ist, die Fachpreisrichtertätigkeit so transparent und so offen wie möglich zu gestalten. Der Schwerpunkt der Arbeit der Fachpreisrichter liegt nicht nur in der Jurierung der Wettbewerbsergebnisse, sondern in der Formulierung der Auslobungsunterlagen in den Preisrichtervorbesprechungen. Dort verhandeln die Fachpreisrichter die Arbeitsbedingungen und die Konditionen zu denen die Künstler im Wettbewerb arbeiten. Die Fachpreisrichter übernehmen auch Aufgaben bei der Akquise und Durchführung von Wettbewerben zur Kunst im öffentlichen Raum. Zwingend mit der Preisrichtertätigkeit verbunden ist die Rückkopplung zur Geschäftsstelle und die Abgabe eines Preisrichterprotokolls im Sinne einer auch statistischen Begleitung der Wettbewerbsverfahren Voraussetzung zur Mitarbeit im Arbeitsausschuss: eigener Arbeitsschwerpunkt im Bereich Kunst im öffentlichen Raum, eigene Wettbewerbsteilnahmen und Realisierungen, gute Kenntnisse und Erfahrungen bei den Abläufen bei Wettbewerben und Realisierungen am Bau. Herunterladen Fachpreisrichter:innenprotokoll Herunterladen LBK Regualarium für Wettbewerbsverfahrer für Fachpreisrichter:innen Netzwerkarbeit Als Begleiter und Dienstleister für die Belange der Sparte „Bildende Kunst“ und im Sinne der Künstler:innen halten wir uns hinsichtlich der gebündelten Vermittlung von Informationen (etwa in dem fast jeden Monat erscheinenden Newsletter) in der Funktion eines Kommunikators und Koordinators auf der gesamtsächsischen Ebene für alle Interessengruppen und Akteure auf diesem Feld jederzeit ansprechbar. Wir sind überzeugt davon, dass die kulturpolitische Vertretungsaufgabe der Sparte „Bildende Kunst“ und der Künstler:innen die Rückkopplung und Koordinierung zwischen Praxis und Infrastruktur verlangt. Im Sinne einer besseren Vermittlung von Ansatzpunkten bildender Kunst soll es auch darum gehen, die Kunstvermittler:innen, Kunsträume und Kunstschulinitiativen über unseren Verband und mit Netzwerkveranstaltungen und unseren thematischen Diskursformaten in den Fachtagen und Jahresmagazinen zu vernetzen und einzubinden, da es auf sie für die Zukunft der bildenden Kunst entscheidend mit ankommt. Auch im Sinne einer Vernetzung bieten wir auf unserer Website eine Übersicht über sächsische Kunstorte, die wir regelmäßig aktualisieren. Auch wenn sie sich jenseits institutioneller Verfestigung sehen, muss der Ausnutzung und dem Verschleiß der Akteure begegnet werden, ggf. in einer besseren Vernetzung und Kooperation der freien Kulturträger mit Institutionen, um für die strukturelle Unterstützung und Professionalisierung von kulturellen Angeboten und gesicherten Möglichkeiten für deren Organisation/-entwicklung im Sinne einer Profil und Qualität bestimmten Programmarbeit und eine ernst zu nehmende Zukunft künstlerischer Entwicklung zu wirken. Bild Photo by Alina Grubnyak on Unsplash zentriert Inpage Navigation anzeigen An