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Resolution zur Kunstfreiheit und Unabhängigkeit von Jurys

Nach den Vorfällen bei der Berlinale und beim Deutschen Buchhandlungspreis wurde im Sprecherrat des Deutschen Kulturrats die Resolution „Kunstfreiheit achten, Unabhängigkeit von Jurys garantieren“ einstimmig beschlossen:

Kunstfreiheit achten
Die Freiheit der Kunst ist in Art. 5 Abs. 3 GG ohne Gesetzesvorbehalt garantiert. Was Kunst ist, bestimmt der Diskurs der Kunst selbst. Diesen Grundsatz gilt es uneingeschränkt zu sichern. Die Kunstfreiheit auszuhalten, ist für die freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar – auch wenn und weil Kunst kontrovers und verstörend sein kann und Kunstwerke Missfallen auslösen können.
Verantwortliche in öffentlichen Kultureinrichtungen sind gefordert, den Raum zur Entfaltung von Kunst zu sichern und Diskursräume im Sinne einer streitbaren und pluralen Demokratie zu eröffnen. Selbstverständlich müssen sich Fördermittelnehmer auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, d.h. die Würde des Menschen (Art. 1. Abs. 1 GG) achten und die allgemeinen Gesetze einhalten. Dies trifft auf alle zu, die sich um öffentliche Fördermittel oder für Auszeichnungen bewerben. 
Der Deutsche Kulturrat wendet sich aber entschieden gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz in der öffentlichen Kulturförderung, weil dies Ausdruck eines Generalverdachts ist. Ebenso lehnt der Deutsche Kulturrat einen Bekenntniszwang für Kulturverantwortliche ab.

Unabhängigkeit von Jurys garantieren
Die staatsferne Auswahl von Preisträgerinnen und -trägern, Ausgezeichneten und anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich ist die Voraussetzung für Kunstfreiheit. Jurys wählen nach fachlichen, inhaltlichen und ästhetischen Grundsätzen aus. Jurymitglieder sind in den jeweiligen Kunstszenen verankert, kennen die Diskurse in den zeitgenössischen Künsten und in den jeweiligen Branchen. Juryentscheidungen staatlicherseits zu hinterfragen, schwächt die Jurys und relativiert die Staatsferne.

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