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Kulturförderung im Landkreis Meißen

Gegenstand der Förderung der Kunst, Kultur und Heimatpflege sind Vorhaben, die das kulturelle und künstlerische Schaffen sowie den Austausch auf diesem Gebiet fördern.

Zweck der Förderung ist es, die für das kulturelle Wohl der Einwohner des Landkreises Meißen notwendigen Angebote, die durch Stellen außerhalb der Verwaltung des Landkreises erbracht bzw. geleistet werden und die ohne Zuwendung nicht oder nicht in notwendigem Umfang realisiert werden können, angemessen zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Vereine, natürliche Personen sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises sein.

Die Förderung ist beschränkt auf Vorhaben, die im Landkreis Meißen durchgeführt und nicht durch den Kulturraum Elbtal - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge gefördert werden. Im Übrigen werden Vorhaben nur gefördert, wenn mit deren Durchführung bei Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig einen Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn zu stellen.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zuwendungszwecks in Form der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt.

Das Antragsformular finden ist zum Download bereitgestellt.

Abgabedatum
30.06.2022
Genre
Kontakt

Ansprechpartner: Frau Höher
- Büro Meißen, Loosestr. 15, Zimmer 2.08
- Telefon: 035 21 – 725 48 14
- E-Mail: kska@kreis-meissen.de

Ausschreibungsart
vom