Antragsfristen für "Kultur macht stark“ – verschiedene Programme Das Bundesförderprogramm „Kultur macht stark“ fördert Projekte im Bereich der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, die von drei Bündnispartnern umgesetzt werden. Verschiedene Programmpartner haben dabei unterschiedliche Programme aufgelegt, darunter mehrere, die Projekte im Bereich der Bildenden Kunst fördern. Bei einigen Programmen liegt die nächste Antragsfrist im Herbst: Details
Seiteneinstieg Lehramt Aufgrund des aktuellen Lehrkräftemangels unter anderem im Fach Kunst bietet der Freistaat Sachsen diplomierten Künstler:innen die Möglichkeit des Seiteneinstiegs – auch ohne klassisches Lehramtsstudium. Dafür erhält man einen zunächst auf zwei Jahre befristeten Vertrag, die notwendige dreimonatige Einstiegsfortbildung wird bereits vergütet. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht, eine Teilzeitbeschäftigung nach Absolvierung der Einstiegsfortbildung ist möglich. Details
Umfrage zur Erarbeitung einer Fachförderrichtlinie „Lebenslanges Lernen“ In Dresden wird derzeit eine neue „Fachförderrichtlinie Lebenslanges Lernen“ für Bildungsangebote jenseits von Schule und Ausbildung entwickelt. Sie soll in Zukunft Initiativen und Angebote im non-formalen Bildungsbereich gezielt unterstützen – unkompliziert und wirkungsvoll. Um diese Förderung passgenau zu machen, hat die Stadt Dresden eine kurze Online-Umfrage gestartet: Was fehlt? Was sollte besser laufen? Wenn Sie Bildungsangebote in Dresden durchführen, unterstützen Sie mit Ihrer Teilnahme die Verbesserung der Fördersituation. Details
Interview: Diversitätssensible kulturelle Bildung ielfalt stärkt uns, wenn wir sensibel mit Unterschieden umgehen können. Was das für die junge kulturelle Bildungsarbeit bedeutet und wie das richtige Wissen hier Projekte voranbringt, berichten vier „Kultur macht stark“-Programmpartner im Interview auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Details
Preis „Kultur.LEBT.Demokratie“ Der Preis „Kultur.LEBT.Demokratie“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. würdigt beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung, die gezielt zur Demokratieförderung beigetragen haben. Bewerben können sich bis zum 20. August 2025 alle Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Initiativen aus Sachsen. Details
KuBiK aktualisiert Seit 2011 werden in Dresden über „KuBiK – Kulturelle Bildung in Kindertageseinrichtungen“ jährlich Partnerschaften zwischen kommunalen Kitas und Kulturakteur:innen gefördert. Das Programm wurde nun evaluiert und weiterentwickelt. Details
Workshop: Altersdiskriminierung in der Kulturarbeit Was wird unter Ageismus (Altersdiskriminierung) verstanden und welche Rolle spielt Ageismus in der Kulturarbeit mit Älteren? Dies ist Thema einer digitalen Veranstaltung des Kompetenzzentrums für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) am 5. Juni von 14 bis 16Uhr. Anmeldung Details
„Kultur macht stark“ bis 2027 gesichert Nach Prüfung durch eine unabhängige Jury hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine positive Zwischenbilanz für das Programm „Kultur macht stark“ gezogen. Alle „Kultur macht stark“-Programmpartner – zu denen auch der BBK Bundesverband mit dem Programm „Wir können Kunst" gehört – haben sich bewährt und können ihre Arbeit bis Ende 2027 fortsetzen. Details
„Kultur macht stark“ ohne Antrag Die sächsische Beratungsstelle »Kultur macht stark« informiert über die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit einer der fünf „Initiativen“ in „Kultur macht stark“, die Projekte der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche in ihre Einrichtung holen ganz ohne Fördermittelantrag und Mitteladministration. Bitte stellen Sie bei Interesse eine Anfrage an ando@soziokultur-sachsen.de. Details
Mobiler Experimentierraum Der Wanderspace ist ein mobiler Experimentierraum aus umgebauten Seecontainern, der von 2025 bis 2027 durch die Kulturregion Chemnitz reist. Er bietet Platz für kreative Projekte wie Musik, Kunst, Siebdruck oder Konzerte. Gruppen von 4–5 Personen im Alter von 15–30 Jahren können sich bis zum 15. Mai 2025 bewerben und erhalten bis zu 15.000 € Budget sowie individuelle Unterstützung. Details