Neuigkeiten

Kunst macht Bildung. Intensiv-Workshops für bildende Künstler:innen

Das Weiterbildungsprogramm „Kunst macht Bildung“ vermittelt in verschiedenen Modulen grundlegendes Wissen für bildende Künstler:innen zum Thema Kulturelle Bildung als künstlerische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Workshop-Termine mit Teilnahmebescheinigung (außer Verpflegungspauschale kostenfrei):
Samstag, 4. November 2023 Volkskunstschule Oederan, Freiberger Straße 29, 09569 Oederan 
und 
Sonntag, 5. November 2023 Soziokulturelles Zentrum RABRYKA, Conrad-Schiedt-Straße 23, 02826 Görlitz

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Verschoben: Konferenz der Akteur:innen „VERBAND ANLEGEN“

Im Mittelpunkt des Vernetzungstreffens steht die Diskussion der Rahmenbedingungen der Kunst und Kunstvermittlung im Freistaat Sachsen und wie Kunstorte, Akteur:innen, Kunstvermittler:innen, Kurator:innen, Galerist:innen in ihrer Arbeit gestärkt und stärker repräsentiert und sichtbar werden können. Wie können Strukturen geschaffen werden, um Bedarfe und Forderungen besser einfließen zu lassen in die Kulturpolitik und um produktive und faire Arbeitsbedingungen in diesem Feld zu festigen?

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Vortrag: Reihe Kunstbegriffe „ÖKOLOGIE, Die“ am 7. November 2023 in der HfBK Dresden

Als „Wissenschaft von den Wechselbeziehungen zwischen den Lebewesen und ihrer Umwelt“ (Oxford Languages, 2023) ist die Ökologie nicht nur das, was den Menschen umgibt, sondern das, was den Menschen mit seiner Umwelt verbindet – und darüber hinaus alle Lebewesen und Existenzformen. Spätestens seit den 1950er und 1960er Jahren fasziniert diese komplexe Verworrenheit der Ökologie Künstler:innen verschiedener Gattungen. Denn auch schon vor einigen Jahrzehnten gab es Sorgen um die ‚Natur‘, die sich in Umwelt- und Protestbewegungen ausdrückten.

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KSK: Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 bis zum 1. Dezember 2023 möglich

Die Künstlersozialkasse (KSK) hat die jährlichen Anfragen zur Abgabe der Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit an die Versicherten versandt. Die Meldung kann entweder durch Rücksendung des Antwortvordrucks per Post oder über die ‌Onlinemeldung eingereicht werden. Zur Sicherstellung der korrekten Verarbeitung der Einkommensmeldung ist die Einreichung des Antwortvordrucks per E-Mail nicht möglich. Die Frist zur Abgabe der Meldung endet am 1. Dezember 2023.  

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