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Ausstellungsvergütung für Kunstschaffende jetzt auch in Stuttgart

Die nächste deutsche Großstadt – nach den Stadtstaaten Berlin und Hamburg – setzt ihr eigenes Modell für eine Ausstellungsvergütung um – nachzulesen im Leitfaden „Ausstellungsgrundvergütung” der Stadt Stuttgart. Initiiert wurde dieser „Schritt in die richtige Richtung “, so der erste Bürgermeister Dr. Fabian Mayer, von der Künstlerschaft in Stuttgart.

Im Doppelhaushalt 2022/2023 sind ab 2023 zunächst für vier Jahre 210.000 Euro pro Jahr für Ausstellungsvergütungen im Bereich Bildende Kunst vorgesehen. Die Mittel stehen zunächst den institutionell geförderten Einrichtungen zur Verfügung, nicht abgerufene Gelder können im Rahmen der Projektförderung auch von Einzelkünstler:innen beantragt werden.

Künstler:innen erhalten künftig in städtisch geförderten Einrichtungen folgende Pauschalen als Ausstellungsgrundvergütung:

  • für eine Einzelausstellung 1.500 Euro,
  • für eine Kleingruppenausstellung mit zwei bis drei Künstler:innen 500 Euro pro Künstler:in,
  • für eine Gruppenausstellung mit vier bis neun Künstler:innen 250 Euro pro Künstler:in sowie
  • 100 Euro pro Künstler:in für eine Großgruppenausstellung mit mehr als neun Künstler:innen.Text

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