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Kulturfonds Energie des Bundes

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes setzen sich Bund und Länder gemeinsam für eine starke Kultur trotz Energiekrise ein. Bund und Länder haben sich im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geeinigt. 
Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme).
Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern und weiterhin vielfältige und reichhaltige Kulturangebote zu ermöglichen, wird der Kulturbereich in den Jahren 2023 und 2024 mit bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes über den Kulturfonds Energie des Bundes – je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mittel und in Anlehnung an das Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse - unterstützt.
Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. Vertiefende Informationen zur Förderung und Antragstellung sind auf der Website zu finden.

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