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Meldung des Jahreseinkommens 2023 für KSK bis 1. Dezember 2022

Wie jedes Jahr müssen Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird. Die Frist zur Meldung endet am 1. Dezember 2022. Die Meldung ist unkompliziert über die Website der KSK möglich. 

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