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NRW unterstützt Künstler:innenhonorare mit drei Millionen Euro

Seit Januar 2026 gelten bei der Bezahlung von freischaffenden Künstler:innen in Nordrhein-Westfalen in allen künstlerischen Sparten Honoraruntergrenzen (festgelegt in einer Honorarmatrix), sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt. Um die Mehrkosten für die Veranstalter abzufedern, stellt das Land in diesem und im kommenden Jahr jeweils rund 3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Mit der finanziellen Unterstützung bei der Einführung der Honoraruntergrenzen stärkt das Land insbesondere die freie Szene.

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