Kulturförderung

Projektförderung der Kulturstiftung

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen bietet am 11. Juli 2024, 14.00 – 15.00 Uhr eine digitale Beratungsstunde zur Projektförderung im Bereich Bildende Kunst, Industriekultur und Literatur für die Projekte im 1. Halbjahr 2025 an. Anträge können ab dem 15. Juli 2024 gestellt werden. 

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Projektförderung für nichtstaatliche Museen

Am 15. Oktober 2024 endet die Frist für die Beantragung von Fördermitteln der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen für die nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen für das Haushaltsjahr 2025. In einer Fortbildung am 12. August informiert die Landesstelle über das Förderprozedere, eine Anmeldung ist erforderlich bis 4. August.

Weitere Infos

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Stadt Dresden: Kunst- und Förderpreis 2025

Bis zum 31. Oktober 2024 haben sowohl Dresdner Bürger:innen als auch Vereine, Verbände und Institutionen die Möglichkeit, Künstler:innen für den Kunstpreis und den Förderpreis der Landeshauptstadt Dresden für das Jahr 2025 vorzuschlagen. Der Preis ehrt jährlich Kulturakteure und Ensembles, die in Dresden einen Schwerpunkt ihrer künstlerischen Arbeit setzen oder gesetzt haben, deren Werk von großer Bedeutung für die Stadt ist und überregionale Anerkennung findet.

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Arbeits-, Reise- und Residenzstipendien der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen vergibt für 2025 rund 50 Stipendien an sächsische Künstler:innen. Bis zu 40 Stipendien können als Arbeitsstipendien ohne Ortsbindung für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten vergeben werden. Daneben schreibt die Kulturstiftung 10 ortsgebundene Arbeitsaufenthalte in unterschiedlichen Ländern aus. Auch die Max Uhlig Reisestipendien werden für das kommende Jahr erneut vergeben.

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Kleinprojektefonds für sächsisch-tschechische Begegnungsprojekte

Für interkulturelle und grenzüberschreitende Projekte, die Begegnungen zwischen Menschen aus Sachsen und Tschechien fördern, kann über den Kleinprojektefonds der Euroregion Elbe/Labe fortlaufend finanzielle Unterstützung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein sächsischer und ein tschechischer Projektpartner beteiligt sind. Gefördert werden bis zu 80 % der Gesamtkosten; der Förderbetrag beträgt max. 20.000 €.

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Ausstellung: Ankäufe der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zeigt vom 16. Juni bis 4. August 2024 in der Ausstellung „WIN/WIN“ ihre diesjährigen Kunstankäufe im Museum Gunzenhauser der Kunstsammlungen Chemnitz. Für die Ankäufe standen rund 160.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Künstler:innen an wichtigen Punkten ihrer Karriere finanziell zu unterstützen und ihre Arbeiten öffentlich zugänglich zu machen. Voraussetzung ist, dass diese ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Sachsen haben.

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Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit junger Menschen

Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages bietet jungen Menschen im Alter zwischen 16 bis 21 Jahren mit dem „Sachsensommer“ die Möglichkeit, für eine Woche bis drei Monate ins Ehrenamt reinzuschnuppern und zahlt ihnen dafür bis zu 250 Euro monatlich. Vielleicht ist dies eine Gelegenheit für Kunstorte, junge Menschen für ihre Arbeit zu begeistern? Initiativen, die junge Menschen in diesem Rahmen beschäftigen möchten, können sich listen lassen.

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Kultur macht stark III – Finanzierung für 2026/2027 bedroht?

Die 27 Programmpartner von „Kultur macht stark“ fordern eine Weiterführung des Programms bis mindestens 2027. Hintergrund hierfür sind geplante Kürzungen im Bundeshaushalt. Das Positionspapier aller Programmpartner zu den drohenden Kürzungen des „Kultur macht stark“-Programms können Sie auf der Website des BBK Bundesverbandes nachlesen. 
2024 gingen beim BBK Bundesverband in der ersten Antragsrunde über 100 Projektanträge ein, 65 konnten durch die Jury positiv beurteilt werden.

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