Aktuelle Ausschreibungen

Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg

Ausschreibung für das Jahr 2024

Die Stadt Duisburg und die Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben für das Jahr 2024 ein Aufenthaltsstipendium für ein Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich Künstlerinnen und Künstler bewerben können. 

1. Bewerbungsbedingungen   

Die Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst.

Die Aufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr (01. Januar - 31. Dezember 2024). Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie in dieser Zeit in Duisburg leben und arbeiten. Parallele Stipendien während des Aufenthalts in Duisburg sind anzuzeigen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen

  • ihre Ausbildung vor mindestens einem Jahr abgeschlossen haben
  • dürfen nicht älter als 40 Jahre sein
  • im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen.

Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. 

2. Höhe des Stipendiums   

Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inclusive der Betriebskosten.

Außerdem wird die Unterbringung in einer Wohnung getragen, das beinhaltet die Miete, incl. der Nebenkosten (Betriebskosten, Heizkosten und Wasser). Die Wohnung ist unmöbliert. GEZ-Gebühren sind nicht Bestandteil des Stipendiums. 

3. Bewerbung und Postanschrift  

Die Bewerbungsfrist läuft am 31.07.2023 ab. Es gilt der Poststempel. Die Zustellung ist für den Empfänger portofrei an folgende Adresse zu richten:

Stadt Duisburg, Kulturbetriebe, Kulturbüro 
Stichwort „Stipendium“
Neckarstr. 1
47051 Duisburg 

Bitte beachten Sie:

  • Die Bewerbungen werden ausschließlich aufgrund der eingereichten Unterlagen beurteilt.
  • Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
  • Es erfolgt keine Eingangsbestätigung für die Bewerbungsunterlagen und diese werden nicht an den Absender zurück gesendet.
  • Die Entscheidung wird bis 31.08.2023 bekannt gegeben. 

4. Bewerbungsunterlagen  

Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Videokunst, Performance:

Im Rahmen der Bewerbung ist folgendes einzureichen:

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (s. Anlage)
  2. künstlerische Vita   
  3. Beschreibung eines Arbeitsvorhabens, das während des Stipendiums realisiert oder fortgesetzt werden soll
  4. Portfolio: Abbildungen von max. 15 künstlerischen Arbeiten der letzten fünf Jahre, im Format DIN A 4
  5. Einreichung eines Kataloges oder eines illustrierten Buches 

optional für Videokunst und Performance:

  1. Ausschnitte (!) aus max. drei Videoarbeiten oder Dokumentationen von Performances, Länge der Ausschnitte jeweils max. drei Minuten, Format mp4, Videodateien sollen als Download (Link ohne zeitliche Begrenzung) zur Verfügung gestellt werden
  2. Die in Ausschnitten gezeigten Videos bzw. Performances sollen im Rahmen des Portfolios abgebildet und knapp erläutert werden.
  3. Bewerbungen, die diese Begrenzungen nicht erfüllen, können von der Beurteilung ausgeschlossen werden! 

5. Auswahlverfahren 

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet die Stadt Duisburg nach Empfehlung einer Fachjury. 

6. Präsentation der Ergebnisse   

Es wird erwartet, dass die Arbeit der Künstlerin oder des Künstlers dem Publikum im Rahmen des „Offenen Ateliers“ vorgestellt wird. Das „offene Atelier Du“ ist eine alljährliche im Herbst an zwei Wochenenden von der Stadt Duisburg organisierte Veranstaltung, bei der die Arbeitsorte der bildenden Kunst für die Öffentlichkeit zugänglich sind. 

Abgabedatum
31.07.2023
Genre
Kontakt

Stadt Duisburg, Kulturbetriebe, Kulturbüro
Claudia Bohndorf
Neckarstr. 1
47051 Duisburg

Tel.: 0203-283-62269
Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de

Website: www.duisburg.de/

Ausschreibungsart
vom