Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

Für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung gibt es nun eine garantierte Mindestvergütung, wenn sie bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen und der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien dabei 50 % übersteigt. Diese Verpflichtung wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 01.07.2024 verbindlich.

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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Galerien und Kunsthandel kommt wieder

Vor zehn Jahren wurde die Mehrwertsteuer-Ermäßigung für Galerien in Deutschland aufgrund einer EU-Richtlinie abgeschafft. Galerien mussten auf den Verkaufspreis eines Kunstwerks 19 % Mehrwertsteuer aufschlagen, während für Kunstschaffende weiterhin 7 % galten. Auf Initiative Deutschlands wurde die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie nun geändert: Kunstgegenstände und Sammlungsstücke wurden in den Katalog der Güter aufgenommen, die ermäßigt besteuert werden dürfen. Diese Änderung ist nun in deutsches Steuerrecht umgesetzt und tritt ab Januar 2025 in Kraft.

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Sonderfonds zur Rettung von betroffenem Kulturgut

Im Rahmen des Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur legt die Kulturstiftung der Länder anlässlich der letzten Hochwasserlage in Deutschland kurzfristig einen Sonderfonds auf. Mit seiner Hilfe sollen insbesondere Maßnahmen zur Bergung, Erstversorgung, Konservierung und Restaurierung von regional wie national bedeutendem, beweglichem Kulturgut gefördert werden, das von den Folgen der aktuellen Hochwasserkatastrophe betroffen ist.

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