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Gesetzesbeschluss erlaubt virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen von Vereinen

Virtuelle Mitgliederversammlungen waren spätestens aufgrund der behördlich angeordneten Kontaktbeschränkungen der vergangenen Jahre flächendeckend in den Fokus gerückt. Allerdings stellte das Vereinsrecht bis dato konkrete formelle Anforderungen an das Zustandekommen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Sofern die Satzung keine virtuellen Mitgliederversammlungen ermöglichte, musste die Zusammenkunft bzw. die Beschlussfassung grundsätzlich in Präsenzform erfolgen. 
Es bedurfte einiger Sonderregelungen, welche ausnahmsweise die Durchführung digitaler Versammlungen gestatteten – denn es ging um nichts Geringeres, als um den Erhalt der Handlungsfähigkeit von Vereinen. Nachdem diese Sonderregelungen zunächst verlängert worden waren, können die bislang als Ausnahmen betrachteten virtuellen bzw. hybriden Mitgliederversammlungen künftig auch ohne Satzungsgrundlage offiziell die Regel sein. So hat es nun der Bundestag beschlossen und reagiert damit auf die „moderne“ Lebensrealität vieler Vereine.

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