Bildkünstlerische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche Bei mehreren Förderangeboten unter dem Dach von „Kultur macht stark“ sind Projekte mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine förderfähig. Auch der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) kann zu administrativ vereinfachten Konditionen im Rahmen von „Wir können Kunst“ solche Projekte fördern. Antragsteller:innen müssen bereits zuvor ein Projekt mit dem BBK durchgeführt haben. Details
Austausch- und Vernetzungstreffen der IGBK Die Internationale Gesellschaft für Bildende Künste (IGBK) informiert über Fördermöglichkeiten in Deutschland und Europa und veranstaltet zudem regelmäßige Austausch- und Vernetzungstreffen für regionale Künstler:innenorganisationen, Künstlerhäuser und Projekträume, die Künstler:innen aus der Ukraine helfen (möchten). Das nächste Treffen findet online am 14. Juni 2022 statt. Details
BFB startet Jobportal Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) startete am 9. Mai 2022 ein Jobportal, das sich vor allen an geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer richtet und mittlerweile über 1100 Angebote für Ausbildungsplätze, reguläre Stellen und Praktika verzeichnet. Details
Mindestlohn und Minijob-Grenze, damit auch Hinzuverdienstgrenze in der KSK werden erhöht Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ beschlossen. Danach wird am 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 € / Stunde erhöht. Außerdem soll auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von derzeit 450 € auf dann 520 € angehoben werden. Details
Bundeszuschuss für die Künstlersozialkasse Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 19. Mai beschlossen, die Künstlersozialkasse mit einem weiteren Entlastungszuschuss von 60 Mio. Euro für das Jahr 2023 zu stabilisieren. Damit wird es möglich, die Künstlersozialabgabe nicht allzu stark ansteigen zu lassen (laut des Deutschen Kulturrates von 4,2 auf wohl 5 Prozent in 2023). Der Deutschen Kulturrat hatte sich mit einer Resolution vom 22. März 2022 für einen solchen Zuschuss eingesetzt. Details
ZUKUNFT HOCH K – KULTUR.DIALOG.SACHSEN Mit dem Kulturdialog ZUKUNFT hoch K möchte das Sächsische Staatsministerium für Kultur und Tourismus gemeinsam mit den Akteur:innen neue Antworten auf drängende Zukunftsfragen für das Kulturland Sachsen finden. Alle Bürger:innen können jetzt in einer Kurzumfrage mitteilen, welche Themen und Fragen sie gern in den Dialog mit einbringen möchten. Details
Zero – Förderung von Klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekten Die Klimawirkung der Kunst ist noch weitgehend ein blinder Fleck – aber viele Kulturakteure in Deutschland möchten einen aktiven Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leisten. Neben der künstlerischen Auseinandersetzung mit der Krise selbst suchen Kulturinstitutionen ebenso wie Kulturschaffende und Künstler:innen vermehrt nach Instrumenten und Methoden, um das eigene Handeln in nachvollziehbarer und wirksamer Weise an Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit auszurichten. Aber wie beginnen? Wo stehen wir? Was sind die entscheidenden Hebel, die es schnellstmöglich zu bewegen gilt? Details
Gastspielförderung der Kulturstiftung: Kunstwerke auf Reisen Seit drei Jahren fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Gastspiele aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Damit will sie dazu beitragen, dass aufwändig erarbeitete Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen an möglichst vielen Orten öffentlich gezeigt werden. Sächsische Künstler:innen können für ihre Gastspiele in ganz Europa bis spätestens einen Monat vor ihrer Reise bei der Kulturstiftung eine Förderung beantragen. Details
Förderprogramm „Härtefälle Kultur“ – Fehlbeträge von 2020, 2021 und 2022 ausgleichen! Mit dem im April bewilligten 30-Millionen-Euro-Anschubprogramm für die sächsische Kultur fließen weitere 5,6 Mio. € in die Fortführung der Förderrichtlinie „Corona-Härtefälle Kultur“, mit Restbeträgen stehen dann in diesem Programm in diesem Jahr nochmals über 7 Millionen Euro zur Verfügung. Details
NEUSTART KULTUR bis Mitte 2023 verlängert Am 19. Mai hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Verlängerung des Rettungsprogramms NEUSTART KULTUR bis Mitte kommenden Jahres beschlossen. Es wurde erstmals im Sommer 2020 aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Verantwortlich für die Umsetzung sind Bundeskulturverbände, Bundeskulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder. Sie haben mit ihrer Expertise die praxisnahen Einzelprogramme entwickelt und setzen sie um. Details