Druckversion des Newsletters bleibt erhalten

Auf Wunsch der Regionalverbände in Dresden und Chemnitz wird der Newsletter des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen weiterhin auch als Druckversion herausgebracht und zur Verfügung gestellt. So wird sichergestellt, dass insbesondere die älteren Mitglieder zuverlässig Informationen zu kulturpolitischen Themen, Ausschreibungen, Veranstaltungen und Aktivitäten der Verbände erhalten. Die notwendigen finanziellen Mittel, die Druckversion zu erstellen, werden an anderer Stelle im Haushalt des LBK eingespart.

vom

Europäische Kooperationsprojekte 2026

Die Europäische Kommission unterstützt Kulturprojekte, bei denen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern zusammenarbeiten, um europäische Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu finden. Antragsfrist ist der 5. Mai. Um den detaillierten Antragscheck in Anspruch zu nehmen, muss man sich bis zum 7.

vom

ProTalks: Honorare vs. Ausstellungsvergütung

Mit dem Thema „Honorare vs. Ausstellungsvergütung“ findet am 30. April 2026, 16-18 Uhr, der erste ProTalk Online-Workshop des BBK Bundesverbandes in diesem Jahr statt. Ausstellungsvergütung und Honorare für künstlerische Tätigkeiten werden immer wieder miteinander verwechselt. Für eine faire Bezahlung von Künstler:innen ist diese Unterscheidung jedoch relevant.

vom

Berufsgruppenversammlung der VG Bild-Kunst: Stimme übertragen

Die Mitglieder der VG Bild-Kunst haben im März die Einladung zur ordentlichen Berufsgruppenversammlung am 16. April 2026 in Hamburg erhalten. Wenn Sie nicht persönlich teilnehmen können, besteht die Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung auf den BBK Bundesverband. Bis zum 9. April 2026 ist dies elektronisch auf der Webseite der VG Bild-Kunst möglich. Mit der Einladung zur Versammlung haben Sie den Link zum Portal sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten.

vom

Petition: Aktivrente für Selbständige

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Angestellte, die freiwillig nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, eine hohe steuerliche Förderung: Angestellte können bis zu 2.000 Euro im Monat zusätzlich zur Rente steuerfrei dazuverdienen – ein Steuervorteil von 500 bis 920 Euro pro Monat. Von dieser Aktivrente ausgeschlossen sind fast vier Millionen Selbstständige. Eine Petition des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) richtet sich gegen diese Ungerechtigkeit.

vom

Lesetipp: Solo-selbständig im unbezahltem Terrain

Die Publikation analysiert geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede, gesetzliche Vereinbarkeitsregelungen für Solo-Selbstständige sowie unbezahlte Sorgearbeit und haushaltsnahe Solo-Selbstständigkeit. Die Publikation steht auf der Website vom Haus der Selbständigen zum Download zur Verfügung. 

vom

Untersuchung zur sozialen Lage von Selbständigen

Der Forschungsbericht stellt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Ergebnisse einer Untersuchung vor. Ziel war es, die wirtschaftliche und soziale Lage von Selbstständigen zu analysieren und darzustellen. Sie finden die Publikation zum Download auf der Seite des BMAS.

vom

Herrenberg-Urteil: Geplante Verlängerung der Übergangsregelung

Seit dem Herrenberg-Urteil 2022 werden freiberufliche künstlerische Lehrtätigkeiten häufig als scheinselbständig eingestuft. Die unklare Lage führt zu viel Unsicherheit bei den in diesem Bereich tätigen Künstler:innen. Die Bundesregierung plant nun die Verlängerung der Übergangsregelung bis Ende 2027 (bisher läuft diese am 31. Dezember 2026 aus). Die Übergangsphase sieht vor, dass Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen bei Vertragsschluss vereinbaren können, dass von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen wird.

vom

Übersichtsbroschüre “Kultur macht stark” für Sachsen

Die Broschüre „Kultur macht stark“. Leitfaden für Antragstellende in Sachsen” bietet einen kompakten Überblick über Programmstruktur, Fördermodalitäten, Möglichkeiten, Besonderheiten und somit Orientierung für Antragstellende aus Sachsen im komplexen Bundesförderprogramm “Kultur macht stark”.

vom