Novellierte Förderrichtlinie Kulturelle Bildung: Begrenzung auf außerschulische Projekte Die sächsische Förderrichtlinie Kulturelle Bildung wurde überarbeitet. Die neue Fassung enthält einige Verbesserungen, etwa eine günstigere Antragsfrist für Jugendkunstschulen. Allerdings wird die Förderung nun auch in allen Bereichen auf außerschulische Projekte begrenzt: Es werden keine Maßnahmen mehr gefördert, die eng mit dem Unterricht oder Lehrplanthemen verzahnt sind oder bei denen Schüler:innen verpflichtend als Klassenverband teilnehmen, wie Projekttage, Exkursionen und Projektwochen. Details
Mangelhafter Schutz von Kulturgut Der Schutz von Kulturgut ist ein aktuelles und wichtiges Thema: Die Gefahr kriegerischer Auseinandersetzungen rückt näher, ebenso die Sorge, dass Kulturgut durch Natur- oder andere Katastrophen beschädigt oder zerstört werden könnte. Im vom Deutschen Bundestag verabschiedeten KRITIS-Dachgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen) wird Kultur nicht als systemrelevanter Sektor genannt, was der Deutsche Kulturrat bereits deutlich kritisiert hat. Details
Relevanz interdisziplinärer Zusammenarbeit Im Oktober 2025 thematisierte eine Veranstaltung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) mit der Internationalen Gesellschaft der bildenden Künste (IGBK) in Leipzig die Relevanz einer spartenübergreifenden Zusammenarbeit sowie trans- und interdisziplinären Herangehensweisen. Details
Kleinprojekteförderung im Themenjahres TACHELES Mit einer gezielten Förderung kleinerer Projekte und Gastspiele ermöglicht die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen insbesondere in den ländlichen Regionen Sachsens zusätzliche Veranstaltungen. Im Fokus stehen Kunst- und Kulturveranstaltungen im jüdischen Kontext, die 2026 in Sachsen im Rahmen des Themenjahres TACHELES realisiert werden und zeitgenössische Perspektiven, künstlerische Positionen jüdischer Akteur:innen sowie den Dialog zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Menschen in den Mittelpunkt stellen. Details
Gastspielförderung Bildende Kunst Anders als der Titel vielleicht vermuten lässt, fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen mit der Gastspielförderung nicht nur Theatergruppen, sondern explizit auch die Bildende Kunst: Gefördert werden können Gastspiele bereits entwickelter künstlerischer Präsentationen (z.B. öffentliche Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen), die im Freistaat Sachsen stattfinden. Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Sachsens. Details
Leipziger Stipendienprogramm 2026 as Kulturamt der Stadt Leipzig vergibt mehrmonatige Stipendien (8.000–10.000 Euro) an freiberufliche Leipziger Künstler:innen sowie Kunst- und Kulturvermittler:innen. Antragsfrist ist der 26. März. Zur Antragstellung werden zentrale Online-Beratungstermine via MS Teams angeboten: Dienstag, 03.03.2026, 11 bis 13 Uhr. Zum Teams-Meeting. Dienstag, 17.03.2026, 9 bis 11 Uhr. Zum Teams-Meeting. Details
Förderung über Stiftungen In Sachsen gibt es fast 700 Stiftungen. Bei den gemeinnützigen Stiftungen ist der häufigste Zweck die Förderung von Kunst und Kultur, gefolgt von Bildung und Erziehung. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung folgt auf Platz drei. Viele Stiftungen verfolgen dabei auch mehrere Zwecke gleichzeitig. Eine Übersicht sächsischer Stiftungen wird von der Landesdirektion Sachsen bereit gestellt. Details
Creative Kultur Europe Die Creative Europe Desk KULTUR als offizielle nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU hat einen neuen Leitfaden zum Antragscheck des CED KULTUR für Europäische Kooperationsprojekte 2026 veröffentlich. Auf der Homepage erhält man zudem die Möglichkeit, Beratungstermine für konkrete Vorhaben zu vereinbaren. Mehr Infos Details
Förderfinder: Europa fördert Kultur Mit dem Förderfinder können Kultur- und Kreativschaffende Förderungen aus ganz Europa finden und Projektideen somit einfacher umsetzen. Mit der Beantwortung eines Fragenkatalogs werden passende Förderungen angezeigt. Mehr Infos Details
VG Bild-Kunst: Meldeschluss 31. März Die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst hat im vergangenen Jahr beschlossen, dass der Meldeschluss an die VG Bild-Kunst für das vorausgehende Nutzungsjahr vorverlegt wird. Der Stichtag für alle Meldeformate ist nun der 31. März 2026. Mehr Infos Details