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15. Juni Antragsstart Förderrichtlinie "KulturErhalt"

Bereits im April wurde angekündigt, dass es ein 30 Mio. Euro Förderpaket für die sächsische Kultur geben wird. 16,7 Mio. fließen in die Förderrichtlinie “KulturErhalt”: https://www.revosax.sachsen.de/vor.../19633-FRL-KulturErhalt

Förderfähig sind Einrichtungen, die ihren Sitz schon vor dem 15. März 2020 in Sachsen hatten und der Kulturpflege gewidmet sind und Verbände, die ihren Sitz schon vor dem 15. März 2020 in Sachsen hatten und der Kulturpflege und Netzwerkarbeit gewidmet sind.

Es handelt sich um eine Projektförderung in Form eines Zuschusses. Die Förderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu 100.000 Euro, ab 1.500 Euro.

Beantragbar ist sie ab 15. Juni 2022 bis 31. Oktober 2022 bei der SAB (Antragsunterlagen)

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

1. Gefördert werden Projekte, die den Einrichtungen ermöglichen, in und nach der Pandemie ihre Arbeit in den Einrichtungen gesichert und konstant weiterzuführen, insbesondere Veranstaltungen durchzuführen und dabei den Bedingungen des Infektionsschutzes aktuell und perspektivisch zu entsprechen und so auch künftig ihren kulturpflegerischen Auftrag erfüllen zu können. Solche Projekte sind:

a) Konzeptentwicklungen zur Erhöhung der Resilienz bezüglich möglicher weiterer pandemiebedingter Einschränkungen.

b) Fortsetzung pandemiebedingt unterbrochener Kooperationen.

c) Marketing- und Publikumskampagnen zur Rückgewinnung von Publikum nach der COVID-19 Pandemie.

d) Maßnahmen zur Fachkräfterückgewinnung und Qualifizierung für coronabedingte Aufgaben (zum Beispiel im Bereich Hygiene- und Testmaßnahmen) sowie Rückgewinnung von künstlerisch engagierten Personen, insbesondere aber nicht ausschließlich in den musikalischen Laien- und Amateurensembles; und zur Wiederherstellung pandemiebedingt verlorener künstlerischer Qualität.

e) Digitalisierungsprojekte, auch auf der Grundlage von geförderten Maßnahmen gemäß Ziffer II Nummer 1.

2. Im Zusammenhang mit diesen Projekten können außerdem gefördert werden

a) Investitionen, die für die Umsetzung von Hygienekonzepten nötig sind, zum Beispiel in Anschaffung von Belüftungssystemen, Testinfrastruktur und anderen Ausstattungsgegenständen oder in Umbaumaßnahmen.

b) Investitionen in Infrastruktur für Digitalisierung und andere zeitgemäße technische Maßnahmen wie Umgestaltung von Websites, digitale Kunst- und Kulturangebote, digitale Vermittlung, Ticketsysteme, IT-Sicherheit, Audioguides und Soundwalks sowie in damit verbundene notwendige Anschaffungen und Umbaumaßnahmen.

c) Beauftragung von Dienstleistern für die Umsetzung nötiger Hygienemaßnahmen, zum Beispiel COVID-19-Tests.

Die Maßnahmen müssen vollständig in 2022 umgesetzt werden!

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