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Abgabe zur Künstlersozialkasse 2023 bei 5 %

Wenn ein Unternehmen künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt, ist es in der Regel dazu verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Damit leistet es einen Beitrag zur sozialen Absicherung der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstler:innen. Seit 2018 lag der Abgabesatz unverändert bei 4,2 %. Dies wurde durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet. Der Abgabesatz steigt nun ab 1. Januar 2023 auf 5,0 %. Dank weiterer Bundesmittel in Höhe von 58,9 Millionen Euro („Stabilisierungszuschuss“) konnte ein Anstieg auf 5,9 Prozent verhindert werden.

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