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Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gibt Mittel für den Kulturfonds Energie des Bundes frei

Voraussichtlich ab der zweiten Februarhälfte können Anträge von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie von Kulturveranstaltern für den Kulturfonds Energie des Bundes gestellt werden. Insgesamt steht eine Milliarde Euro für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der insgesamt ein Volumen von 200 Milliarden Euro hat.
Eine Unterstützung für Energiekosten können Kultureinrichtungen, also Kulturorte, beantragen. Dabei spielt für die Beantragung keine Rolle, ob es sich um öffentliche oder privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen handelt.
Gleichfalls antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, die Festivals, Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur oder ähnliche kulturelle Aktivitäten veranstalten.
Ein wichtiges Anliegen des Kulturfonds Energie des Bundes ist, dass die Entlastung bei den Energiekosten bei der Gestaltung der Eintrittspreise berücksichtigt wird. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.
Am 15. Februar wird es dazu voraussichtlich eine Online-Informationsveranstaltung für am Energiefonds interessierte Kulturorte und Kulturveranstaltende einladen. Nähere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Deutschen Kulturrat.

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