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Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Kleine und mittelständische Unternehmen und Selbständige sowie Soloselbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Bundeszuschüsse zu betrieblichen Fixkosten als Überbrückungshilfe erhalten. Diese Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet.

Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht, so dass nun auch Unternehmen einen Antrag stellen können, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer, in Sachsen über Sächsische Aufbaubank. Weitere Informationen finden Sie hier.

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