Corona

Konjunkturprogramm für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser

Beim Deutschen Verband für Archäologie können Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, Anträge für investive Schutzmaßnahmen zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren stellen, insg. zwischen 5.000 und 100.000 €, mindestens 10 % müssen Eigen- und/oder Drittmittel sein.

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Förderrichtlinie Corona-Härtefälle Kultur

Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft können noch bis zum 21. November 2022 Anträge auf Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B.

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Corona-Unterstützung: Wirtschaftlichkeitshilfe

Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen sei hier noch einmal auf die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hingewiesen. Sie gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Die Veranstaltungen müssen im Vorfeld registriert werden, die Anträge können nach dem Stattfinden der Veranstaltung gestellt werden. Die Hilfe läuft noch bis zum 31.

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Wegfall der Corona-Sonderregelungen für Vereine

Zum 1. September endeten die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Im DSEErechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sind die Änderungen zusammengefasst und es wird erläutert, wann für einen Verein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. 

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Studienteilnehmer gesucht: Strategien der Identitätssicherung in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Stiftung Wissensart und Quadriga gGmbH führen eine Studie zu den Auswirkungen der Pandemie auf biografische Verläufe von Kunst- und Kulturschaffenden durch. Fühlen sie sich in ihrer beruflichen und persönlichen Identität bedroht? Welches sind ihre individuellen Bewältigungsstrategien? Wer Interesse hat, als Interviewpartner:in an dieser Studie teilzunehmen, kann sich bei der Stiftung Wissensart melden. 

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NEUSTARTplus-Stipendium für bildende Künstler:innen

Das NEUSTARTplus-Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen aus der Krise heraus als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern. Das Programm ist Teil des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) initiierten Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR. 

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Fonds Soziokultur: PROFIL:SOZIOKULTUR wird fortgeführt

Mit der Fortführung des Förderprogramms PROFIL:SOZIOKULTUR legt der Fonds Soziokultur seine Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR erneut auf. Die Antragstellung soll ab September 2022 über das Online-Antragsportal des Fonds Soziokultur möglich sein. Gefördert werden Entwicklungsprozesse im ersten Halbjahr 2023, die sich strukturellen und strategischen Fragen widmen.

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Sächsische Förderrichtlinie "KulturErhalt"

Die sächsische Förderrichtlinie „KulturErhalt“ soll Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlichen Verbänden im Bereich Kunst und Kultur ermöglichen, in und nach der Pandemie ihre Arbeit gesichert, konstant und entsprechend der Bedingungen des Infektionsschutzes weiterzuführen. Seit Mitte Juni können Anträge auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Geförderte erhalten einen Zuschuss von mind. 1.500 bis max.

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Corona-Förderlinie für Freiberufler:innen in öffentlichen Museen

Bei der Ernst von Siemens Kunststiftung können folgende Projekte beantragt werden, wenn sie an Selbständige vergeben werden: kleinere Restaurierungsarbeiten oder abgrenzbare Teilaufträge an kunsthistorisch relevanten Objekten in Museumseigentum (2.000 € – 25.000 €), Zuarbeiten oder Schlusssteinfinanzierungen für Bestandskataloge, Werkverzeichnisse oder Ausstellungskataloge (2.000 € – 15.000 €). Antragsberechtigt sind nur öffentliche Museen und Sammlungen.

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Konjunkturprogramm für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser

Die Bundesregierung fördert investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Im vom Deutschen Verband für Archäologie durchgeführten Programmteil können Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten Anträge stellen. Gefördert werden Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben, insg.

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