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Wegfall der Corona-Sonderregelungen für Vereine

Zum 1. September endeten die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Im DSEErechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sind die Änderungen zusammengefasst und es wird erläutert, wann für einen Verein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. 

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