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Konjunkturprogramm für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser

Beim Deutschen Verband für Archäologie können Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, Anträge für investive Schutzmaßnahmen zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren stellen, insg. zwischen 5.000 und 100.000 €, mindestens 10 % müssen Eigen- und/oder Drittmittel sein. Die Abgabefrist wurde verlängert, allerdings endet das Antragsverfahren spätestens, wenn alle Mittel vergeben sind, eine zügige Antragstellung wird empfohlen.

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