Kunst im öffentlichen Raum

Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen unterstützt die Praxis von Kunst im öffentlichen Raum/ Kunst am Bau in Sachsen. Um sie qualitativ zu stärken und Vorhaben fachlich zu begleiten, bieten wir:

  • Beratung und Information zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten bzw. Wettbewerben
  • Hilfe bei der Setzung und Formulierung von Ausschreibungen und Verfahrensbegleitung
  • Entsendung von Preisrichter:innen
  • Unterstützung bei der Außendarstellung und für die Dokumentation der Ergebnisse. 

Übersicht abgeschlossene Verfahren

Jahresmagazin 2015 "Gestaltung von Lebensräumen"
Handbuch "Kunst und Bauen"

Die Geschäftsstelle berät bei der Vorbereitung von künstlerischen Projekten im öffentlichen Raum. Sie gibt Empfehlungen und Formulierungshilfen zur Durchführung, zu Wettbewerbsmodellen, zum thematischen und Realisierungskonzept sowie zu Fördermöglichkeiten.

Das publizierte Handbuch "Kunst und Bauen" (Download im Textformat siehe oben) zur Realisierung von künstlerischen Projekten im öffentlichen Raum für Künstler:innen, Architekt:innen, Bauherren und Behörden bietet eine theoretische Hilfestellung zu relevanten Förderinstrumenten, zur Vorbereitung künstlerischer Vorhaben, zur Auswahl und Beauftragung von Künstler:innen, zur Vertragsgestaltung, zu Haftungs- und Genehmigungsfragen, zur konkreten Umsetzung von künstlerischen Projekten im „gebauten“ Raum sowie zur Nutzungsphase nach der Fertigstellung.

Bezüglich der seit 1991 im Freistaat Sachsen angewendeten K7 Richtlinie (RLBau Sachsen - Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben und Bedarfsdeckungsmaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Kapitel K7), nach der im Rahmen seiner Baumaßnahmen zeitgenössische bildende Kunst realisiert wird, entsenden wir Preisrichter sowie stellen uns thematisch und kuratorisch beratend zur Verfügung und begleiten und dokumentieren Verfahren und Ergebnisse. Für die Umsetzung ist das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) als verwaltende Behörde verantwortlich.

Basierend auf der Bundesrichtlinie K7 (Kapitel 7 der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) zur Umsetzung der baukulturellen Aufgabe des Staates), in die der BBK-Bundesverband involviert ist, verfügen die einzelnen Bundesländer und z.T. auch Kommunen in ihren jeweiligen Baurichtlinien über modifizierte Formen von K7-Richtlinien. Grundsätzliche Maßgaben formuliert der Leitfaden Kunst am Bau des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung. Bei Landesbauten, an denen der Bund finanziell beteiligt ist, ist die Regelung doppelt bindend. 

Die Broschüre Kunst & Bauen listet alle realisierten Aufträge des Freistaates Sachsen von 2005-2017 auf.

Die Landeshauptstadt Dresden arbeitet im Bereich der kommunalen Förderung seit 1994 mit der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über Kunst im öffentlichen Raum.

Zusätzlich zu Beratungsleistungen halten wir als Hilfe für die Auswahlvorhaben spezifisch einzuladender Künstler:innen neben unserer online-Datenbank ein Katalog-Archiv von entsprechend arbeitenden Künstler:innen bereit. In das Katalog-Archiv unserer Geschäftsstelle können alle professionellen Künstler:innen ihre Referenzmaterialien einstellen lassen bzw. in die Datenbank Projekte, die in Sachsen im öffentlichen Raum seit 1991 verwirklicht wurden, eintragen.

 

Richtlinie Kunst im öffentlichen Raum Dresden

 

Leitfaden Kunst am Bau des Bundesministeriums für Verkehrs, Bau und Stadtentwicklung

 

RLBau Sachsen – Ausgabe 2018, Stand 2021

 

Kunst & Bauen. Aufträge des Freistaates Sachsen 2005 - 2017

Durch Wettbewerbe vergrößert sich die Chance auf ein künstlerisches Ergebnis von hoher Qualität, da ein bestimmter oder unbestimmter Teilnehmerkreis die Chance erhält, eine Idee einzureichen. Diese wird von einer unabhängigen Jury bzw. Beirat in zumeist anonym vorgelegter Form bewertet und i.d.R. realisiert. Durch den Vergleich künstlerischer Leistungen kann die beste Lösung für den spezifischen Ort und die spezifische Aufgabe gefunden werden. Wettbewerbe sind fristgebunden und geben somit klare zeitliche Strukturen vor; es gelten gleiche Bedingungen für alle Beteiligten und Ideenleistungen von Künstlern werden in bestimmten Verfahren honoriert.

Bei Wettbewerben auf sächsischer Ebene orientieren sich Auslober, wie etwa der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) am Handbuch für Bildende Künstlerinnen und Künstler – ProKunst5 des Bundesverbandes Bildender Künstler. Darin sind alle Erfordernisse an Wettbewerbsmodalitäten sehr ausführlich dargestellt.

Den Künstlern sollten sechs Wochen oder mehr als eigentliche Bearbeitungszeit für Wettbewerbsentwürfe zur Verfügung stehen.

Wettbewerbskosten

Zum einen ergeben sich bei Wettbewerben Kosten für die freiberuflichen Teilnehmer der Jury und zum anderen Aufwandsentschädigungen für die Entwurfsvorschläge, insbesondere bei Einladungswettbewerben.

Die Vergütung der Ideenleistung für die Wettbewerbsvorschläge sollte keinesfalls unter 1.000 € angesetzt werden, angemessen sind 1.500-2.000 €. Weiterhin ergeben sich u.U. auch Personalkosten für die Wettbewerbsdurchführung beim Bauträger, etwa durch externe Bearbeiter etc.

Nicht zuletzt sollten mögliche Versandkosten und Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Anzeigenkosten für öffentliche Ausschreibungen, eventuelle Versicherungen sowie zusätzliche finanzielle Erfordernisse, wie z.B. eine Raummiete zur Lagerung oder Ausstellung von eingereichten Arbeiten, einkalkuliert werden.

Wettbewerbsarten- und formen – offene und Einladungswettbewerbe

Die am häufigsten angewandte Wettbewerbsform ist der Einladungswettbewerb. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht u.a. darin, dass vorab ausgewählte Künstler über einen Erfahrungsschatz bei Prozessen im Bereich Kunst und Bauen verfügen, so dass der Arbeitsprozess und die Realisierung im Sinne der künstlerischen Aufgabe optimal gelöst werden kann und im Sinne der Qualität der Vorschläge eine möglichst intensive Auseinandersetzung mit den räumlichen und inhaltlichen Gegebenheiten gewährleistet ist.

Offener Wettbewerb

Beim offenen Wettbewerb werden die Entwurfsaufgaben öffentlich ausgeschrieben. Jeder Künstler kann sich beteiligen, sofern er die fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllt. Bei offenen Wettbewerben haben Auslober meist eine Vielzahl von Bewerbungen auszuwerten. Manchmal hält dieses Verfahren aber gerade auch durch seine Offenheit und die zu erwartende Vielzahl an Einreichungen Künstler von der Beteiligung ab. Zusätzlich zur offenen Ausschreibung können Künstler auch gezielt eingeladen werden, dies muss aber schon bei Veröffentlichung des Wettbewerbes bekannt gegeben werden. Die Anzahl der eingeladenen Künstler sollte verhältnismäßig geringer sein als die zu erwartenden Bewerbungen aus dem offenen Wettbewerb.

Um eine Offenheit für mögliche interessierte Künstler zu gewährleisten, die Erarbeitung eines spezifischen Ideenvorschlags für den jeweiligen Ort aber nur einer im Zuge des Verfahrens eingeschränkten Anzahl von Teilnehmern aufzugeben, kann das Verfahren eines offenen zwei- bzw. mehrphasigen Wettbewerbes angewandt werden. Bei dieser Verfahrensform unterscheidet man in Ideenwettbewerbe oder Referenzwettbewerbe. Beim Ideenwettbewerb werden in der für jedermann offenen ersten Phase nur grundsätzliche Lösungsansätze - Ideenskizzen – abverlangt. Besteht im Vorfeld eine Realisierungsabsicht, können die durch die vom Preisgericht bzw. der Wettbewerbsjury ausgewählten oder ausgelosten Teilnehmer in einer zweiten Runde ihre Beiträge detaillierter ausarbeiten und einreichen. Die Ideenkonzeption bleibt meist eine unvergütete Vorschussleistung der Künstler. Bei einem Ideenwettbewerb geht es allerdings auch nur um „Ideen“ in groben Zügen.
Beim Referenzwettbewerb wird anhand von eingesandtem Präsentations- und Katalogmaterial über die einzuladenden Künstler entschieden. Die Phase der Einreichung gestaltet sich für die Künstler somit in der unvergüteten Vorschussleistung durch die Künstler weniger aufwändig.
In der zweiten Phase entwickelt eine in der Ausschreibung festgelegte Anzahl von angesprochenen Künstlern nach einer Juryauswahl spezifische Vorschläge oder konkretisiert Ideenentwürfe, oft in anonymisierter Form. Diese Arbeit wird dann in der Regel vergütet durch ein Beteiligungshonorar und bedeutet eine eindeutige Realisierungsabsicht für den Siegerentwurf.

Der Ideenwettbewerb wird v.a. bei sehr attraktiven Bauvorhaben mit hohem Öffentlichkeitswert angewandt. Zwei- und mehrstufige Verfahren erfordern entsprechende finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten, weshalb sich das Verfahren auch nur bei größeren Bauvorhaben eignet, die zudem den Künstlern genug Motivation zur Beteiligung und Eigeninitiative geben.

Beschränkter Wettbewerb

Der beschränkte Wettbewerb kann als begrenzt offener, als Einladungswettbewerb oder kooperativer Wettbewerb durchgeführt werden. Auch beschränkte Wettbewerbe können mehrphasig als Ideenwettbewerbe ablaufen. Der begrenzt offene Wettbewerb kann ausgelobt werden, wenn der Auslober (in einem qualifizierten Verfahren) Teilnehmer nach bestimmten Kriterien bzw. Einschränkungen wie z.B. nach Alter, Wohnsitz oder hinsichtlich künstlerischer Medien auswählen möchte oder er die Bewerberzahl von vornherein begrenzen will.

Zusätzlich zur begrenzt offenen Ausschreibung können auch Künstler direkt eingeladen werden, sollten dann aber in der Auslobung namentlich kenntlich gemacht werden.

Der Einladungswettbewerb findet Anwendung, wenn der Auslober eine besondere Bearbeitungstiefe bzw. spezielle Kenntnisse und Erfahrungswerte von den Teilnehmern erwartet. Eine Preisrichter- oder Juryvorbesprechung sollte im Vorfeld Gelegenheit geben, die Baustelle zu besichtigen, sich über Orte und Möglichkeiten für Kunst zu verständigen, ggf. noch in Bauprozesse einzugreifen, die aus künstlerischer Sicht sinnvoll erscheinen, sowie geeignete Künstler in Auge zu fassen, die zu einer Beteiligung eingeladen werden sollen. Zur Auswahl der Künstler gibt es zwei Juryrunden. In der ersten Runde der Jury - der Sitzung zur Künstlerauswahl werden von den Juroren eingebrachte Künstlervorschläge durch die entsprechend eingebrachten Referenzen nach dem Kriterium der bestmöglichen Eignung für die spezielle Aufgabenstellung ausgewählt. Zum Ausschluss möglicher parteiischer Wertungen wird zuweilen eine Trennung von vorschlagender und entscheidender Jury gefordert. Die genaue Kenntnis des Ortes, Kontextes und der vorangehenden Diskussion etwa im Hinblick auf die Gründe für die Auswahl bestimmter Künstler für die Wettbewerbsaufgabe haben gegenüber einer unvorbereiteten Jurytätigkeit Vorteile.

Meist werden etwa zwischen fünf und acht Künstler (einschließlich zwei Nachrückern, falls es zu Absagen kommt) eingeladen, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Ihnen werden die Auslobungsunterlagen und die Aufforderung zugeschickt, innerhalb einer gesetzten Frist ihre spezifischen Wettbewerbsvorschläge einzureichen.
In der zweiten Runde wird der Siegerentwurf gekürt. Den geladenen Künstlern steht ein Bearbeitungshonorar bzw. eine Aufwandsentschädigung zu, auch wenn dieser Lösungsvorschlag nicht realisiert wird.

Ausschreibungsinhalte

  • Namen des Auslobers bzw. Bauherrn
  • Anlass und Ziel des Wettbewerbes
  • Ort der Baumaßnahme
  • Wettbewerbsart (vgl. Kap. Wettbewerbsarten- und formen)
  • Angaben zur Teilnahmeberechtigung sowie ausschließender Bestimmungen (Teilnahmehindernisse)
  • namentliche Nennung speziell geladener Künstler
  • Namen der Preisrichter und ihrer Vertreter
  • Beurteilungskriterien zur Entscheidung der Jury
  • Leistungsbeschreibung
  • Unterlagen, die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden
  • Abgabetermine und Kennzeichnungsmodalitäten der Arbeiten
  • Kostenrahmen
  • eventuelle Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen für erste Entwürfe
  • Angaben zur Kennzeichnung der anonym eingereichten Arbeiten
  • Angaben zu Rücksendungen
  • Termine für Rückfragen sowie für Ortsbegehungen (Kolloquium)
  • Vertragspunkte
  • Zeit und Art der Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses sowie Aussagen zur weiteren Bearbeitung der Aufgaben.

Wettbewerbsjury

Zur Bewertung der künstlerischen Entwürfe bedarf es bei jedem Wettbewerb eines Entscheidungsgremium. Alle Preisrichter müssen über Kontext und die räumliche Situation im Bilde sein. Für jedes Mitglied sollte ein Stellvertreter benannt werden, der mit dem Thema vertraut ist. Die Empfehlung des Bundesministeriums sieht sechs Jurymitglieder vor: drei Kunstsachverständige (Fachpreisrichter) und drei seitens des Projektträgers/ Auftraggebers/ Nutzers (Sachpreisrichter). Um Patt-Situationen zu vermeiden, ist eine ungerade Anzahl der Juryteilnehmer sinnvoll, wobei die Fachpreisrichter in der Überzahl sein sollten.

Zur Fachpreisrichtertätigkeit bei Wettbewerben von Kunst am Bau/ Kunst im öffentlichen Raum ist ein hohes Maß an Wissen über die Wettbewerbspraxis und gängigen Förderrichtlinien, aber auch ein Überblick über in dem Bereich arbeitende Künstler sowie kuratorische Verantwortung und Vermittlungsfähigkeit vonnöten, um zu guten Ergebnissen zu kommen. Die Fachpreisrichter haben die Aufgabe, einerseits bestmögliche Aufgabenstellungen und andererseits einen guten Realisierungsrahmen für Kunst zu erarbeiten und somit eine optimale Grundlage für gute künstlerische Ergebnisse und gute Arbeitsbedingungen für die ausführenden Künstler zu erwirken. Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen hat einen Arbeitsausschuss erfahrener Fachpreisrichter gebildet, die für Wettbewerbe auf Landesebene, aber auch für kleinere kommunale/ regionale Wettbewerbe benannt werden.

Mit der Verpflichtung, im Sinne der Stärkung der Stimme und der Verhandlungsposition der Kunst und der Künstler innerhalb der Wettbewerbsverfahren Kunst-am-Bau und Kunst im öffentlichen Raum zu wirken, trifft sich der Arbeitsausschuss Preisrichter jährlich, um sich über Fachfragen und Arbeitserfahrungen bei den Wettbewerben auszutauschen. Ziel ist, die Fachpreisrichtertätigkeit so transparent und so offen wie möglich zu gestalten. Der Schwerpunkt der Arbeit der Fachpreisrichter liegt nicht nur in der Jurierung der Wettbewerbsergebnisse, sondern in der Formulierung der Auslobungsunterlagen in den Preisrichtervorbesprechungen. Dort verhandeln die Fachpreisrichter die Arbeitsbedingungen und die Konditionen zu denen die Künstler im Wettbewerb arbeiten. Die Fachpreisrichter übernehmen auch Aufgaben bei der Akquise und Durchführung von Wettbewerben zur Kunst im öffentlichen Raum.

Zwingend mit der Preisrichtertätigkeit verbunden ist die Rückkopplung zur Geschäftsstelle und die Abgabe eines Preisrichterprotokolls im Sinne einer auch statistischen Begleitung der Wettbewerbsverfahren

Voraussetzung zur Mitarbeit im Arbeitsausschuss: eigener Arbeitsschwerpunkt im Bereich Kunst im öffentlichen Raum, eigene Wettbewerbsteilnahmen und Realisierungen, gute Kenntnisse und Erfahrungen bei den Abläufen bei Wettbewerben und Realisierungen am Bau.

Fachpreisrichter:innenprotokoll

 

LBK Regualarium für Wettbewerbsverfahrer für Fachpreisrichter:innen
Inpage Navigation anzeigen
Aus