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Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.

Weitere Informationen: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien - Startseite - Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein – Roth: „Kreative Arbeit adäquat vergüten“

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