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Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 verlängert

Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe IV wurde bis zum 30. Juni verlängert . Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten. Die neue Frist für Anträge ist der 15. Juni 2022. Auch die Neustarthilfe 2022 wurde verlängert. Weiterhin werden hiermit Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Auch dafür ist die neue Antragsfrist der 15. Juni 2022.

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