Aktuelle Ausschreibungen

Kulturförderung der VG Bild-Kunst // BG I

Zusammenschlüsse von bildenden Künstler:innen (keine Einzelpersonen!), Kunstvereine und Vereine können sich für eine Förderung zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhabens im Bereich der bildenden Kunst bewerben. Voraussetzung ist, dass die zusammengeschlossenen Künstler:innen mehrheitlich Mitglied in der VG Bild-Kunst und hauptberuflich freischaffend tätig sind.

Bewerben können sich auch Ausrichtende von offenen Veranstaltungen – wie Symposien, Workshops und Fachtagungen – mit überregionalem Charakter. Bedingung ist die thematische Ausrichtung auf künstlerisch und kulturell relevante Themenbereiche, die für eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitgliedern der Berufsgruppe I von Bedeutung sind.

Angestrebt wird die Förderung von diversen künstlerischen Positionen und Projekten, die sich für eine offene, freie Gesellschaft und einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt einsetzen – unabhängig von Geschlecht, Alter, Religionszugehörigkeit und Herkunft.

Voraussetzungen für eine Förderung

Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben im Bereich der bildenden Kunst, sofern diese Vorhaben auf die Erstellung, Bewahrung, Vermittlung und Sicherung visueller Werke zielen.

Der finanzielle Umfang der Förderung kann bis zu 15.000 Euro betragen.

Ausgeschlossen sind Projekte und Vorhaben, die bereits begonnen oder abgeschlossen sind oder ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds finanziell unterstützt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis einschließlich 15. Juni 2026 ausschließlich über das Online-Portal zur Kulturförderung zu stellen. Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe I. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zu den weiteren Verfahrensbestimmungen sind die Förderrichtlinien zu konsultieren.

Weitere Informationen

Abgabedatum
15.06.2026
Genre
Kontakt

Fragen zum Thema Kulturförderung

Dr. Britta Klöpfer

0228 979 20 -671

kulturfoerderung@bildkunst.de

Mo–Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 9–13 Uhr

www.bildkunst.de/ueber_uns/kulturfoerderung

Ausschreibungsart
vom