Dresden: Förderung Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen Die Landeshauptstadt Dresden fördert Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen aus bisher anderweitig genutztem Raum sowie die Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit eines vorhandenen Atelier-, Arbeits- oder Probenraumes. Es werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von max. 10.000 Euro, mind. 1.000 Euro pro Maßnahme gefördert. Antragsfrist ist der 1. März 2026. Weitere Infos Kategorie Kulturförderung