Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Ab sofort können bei der Kulturstiftung Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2026 in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie für spartenübergreifende Vorhaben gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. März 2026. Auch für Kleinprojekte in den ländlichen Regionen im Jahr 2026 mit einer Fördersumme von max. 5.000 Euro kann ab sofort eine Antragstellung erfolgen. Die Antragstellung für Kleinprojekte ist fortlaufend möglich, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Wochen. Kategorie Kulturförderung