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Förderung: Kulturelle Bildungsprojekte mit sachsenweiter Bedeutung

Am 4. August 2022 ist die novellierte Förderrichtlinie Kulturelle Bildung des Freistaates Sachsen in Kraft getreten. Während Projekte der Kulturellen Bildung von überregionaler Bedeutung zukünftig ausschließlich über die Kulturräume beantragt werden, ist das Sächsische Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus nach wie vor Bewilligungsstelle für Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung (Teil 2 D der Förderrichtlinie). Antragsfrist ist der 15. Oktober 2022.

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