Kulturelle Bildung

Workshop: Altersdiskriminierung in der Kulturarbeit

Was wird unter Ageismus (Altersdiskriminierung) verstanden und welche Rolle spielt Ageismus in der Kulturarbeit mit Älteren? Dies ist Thema einer digitalen Veranstaltung des Kompetenzzentrums für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) am 5. Juni von 14 bis 16Uhr.

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Mobiler Experimentierraum

Der Wanderspace ist ein mobiler Experimentierraum aus umgebauten Seecontainern, der von 2025 bis 2027 durch die Kulturregion Chemnitz reist. Er bietet Platz für kreative Projekte wie Musik, Kunst, Siebdruck oder Konzerte. Gruppen von 4–5 Personen im Alter von 15–30 Jahren können sich bis zum 15. Mai 2025 bewerben und erhalten bis zu 15.000 € Budget sowie individuelle Unterstützung.

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Aktion Mensch

Kulturelle Bildung kann über Aktion Mensch gefördert werden. Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die sich in den Lebensbereichen Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität engagieren, erhalten Fördermittel, wenn sich die Veranstaltungen an Menschen mit Behinderung oder Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre) oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten richten.

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„Kultur macht stark“ in ländlichen Räumen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert in der digitalen Infoveranstaltung „Kultur macht stark in ländlichen Räumen: Potenziale entwickeln, Perspektiven schaffen“ am 22. Mai von 10 bis 12 Uhr über Fördermöglichkeiten und Entwicklungsansätze, die sich ländlichen Kommunen, Einrichtungen und Vereinen im Programm „Kultur macht stark“ bieten.

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„Kultur macht stark“: Inklusive Kulturarbeit

Die Beratungsstelle “Kultur macht stark” stellt bei dieser Online-Veranstaltung der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich am 26. Mai von 10 bis 13 Uhr die Rahmenbedingungen inklusiver Projektgestaltung im Bundesförderprogramm der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung “Kultur macht stark” vor.

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Petition zur Scheinselbständigkeit

8 Mio. Solo-Selbständige sind potentiell vom Thema Scheinselbständigkeit betroffen. Wer heute selbständig arbeitet, kann morgen nachträglich als angestellt eingestuft werden – mit gravierenden Folgen wie Nachzahlungen, Auftragsverlusten und rechtlichen Risiken. Zuletzt waren hiervon insbesondere Künstler:innen betroffen, die im Bereich der Kulturellen Bildung gearbeitet haben (Stichwort Herrenberg-Urteil).

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NEU: Leipziger Stammtisch zur kulturellen Bildung

Im Oktober 2024 und Januar/Februar 2025 fanden in Leipzig Weiterbildungen des LBK Sachsen für Künstler:innen im Bereich kultureller Bildung mit Britta Schulze statt. Diese Workshops bezogen sich auf die Arbeit der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Bereich Bildende Kunst. Da während der Workshops viele Themen und Fragen zu dieser Arbeit auch im praktischen Kontext aufkamen, soll ein Stammtisch der kulturellen Bildung für Künstler:innen, Kulturschaffende und Interessent:innen etabliert werden. Der erste Termin findet am Montag, 14.

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