Neuigkeiten

Teilnahmeaufruf zur Studie „Erholung und Gesundheit von Solo-Selbstständigen"

Die Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie der TU Dresden lädt zur Teilnahme an einer Studie zu „Erholung und Gesundheit von Solo-Selbstständigen“ ein. Ziel der Studie ist es, wirksame Interventionen zu erarbeiten, welche das Wohlbefinden und die Innovationsfähigkeit der Solo-Selbstständigen stärken. Insgesamt beträgt der Aufwand zur Teilnahme ca. eine Stunde. Die Studie beginnt mit einer Vorab-Befragung und dauert insgesamt acht Tage, an denen Proband:innen zwei Mal täglich Links zu einer kurzen Befragung erhalten.

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Europäische Tage des Kunsthandwerks

Kunsthandwerker:innen und Designer:innen sind aufgerufen, sich für die 10. Europäischen Tage des Kunsthandwerks (ETAK) anzumelden. Vom 31. März bis 2. April 2023 haben Besucherinnen und Besucher in ganz Deutschland die Gelegenheit, eine Entdeckungstour durch die Werkstätten von Kunsthandwerker:innen und Kreativschaffenden zu unternehmen und dabei die unverwechselbare Handschrift der regionalen Kreativszene zu erleben. Die Europäischen Tage des Kunsthandwerks finden zeitgleich in 21 europäischen Ländern statt, u.a.

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Ausstellung »Neuzugänge zeitgenössischer Kunst im Kunstfonds 2022« in der Sächsischen Landesvertretung beim Bund in Berlin

Die Sächsische Landesvertretung beim Bund präsentiert bis 23. April 2023 gemeinsam mit dem Kunstfonds der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Rahmen der Ausstellung „Neuzugänge zeitgenössischer Kunst im Kunstfonds 2022 – Förderankäufe der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen“ die neuesten Förderankäufe der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Der Stiftungsdirektor, Professor Dr.

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Gesetzesbeschluss erlaubt virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen von Vereinen

Virtuelle Mitgliederversammlungen waren spätestens aufgrund der behördlich angeordneten Kontaktbeschränkungen der vergangenen Jahre flächendeckend in den Fokus gerückt. Allerdings stellte das Vereinsrecht bis dato konkrete formelle Anforderungen an das Zustandekommen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Sofern die Satzung keine virtuellen Mitgliederversammlungen ermöglichte, musste die Zusammenkunft bzw. die Beschlussfassung grundsätzlich in Präsenzform erfolgen. 

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