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Rückforderungen von Corona-Hilfen ausgesetzt

Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) hat veranlasst, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig aussetzt. Das betrifft das Bundesprogramm „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ und die Überbrückungshilfe des Bundes. Bis zu einer abschließenden Klärung offener Fragen werden keine neuen Rückforderungen verfolgt, auch Mahnungen erfolgen vorerst nicht. Zur Debatte stehen beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen.
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