Kommunale Kulturförderung Dresden | Kleinprojektförderung Den Gegenstand der Förderung bilden Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Damit sollen auch kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf ermöglicht werden. Kleinprojekte können zu vier Terminen im Jahr beantragt werden: 1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres 1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres Weitere Informationen: Kommunale Kulturförderung | Landeshauptstadt Dresden Abgabedatum 01.09.2025 Genre Diverse Kontakt Amt für Kultur und Denkmalschutz Landeshauptstadt Dresden Besucheranschrift Königstraße 15 01097 Dresden >> Ansprechpartner:innen Kulturbereich E-Mail kultur-denkmalschutz@dresden.de Telefon 0351-4888920 Ausschreibungsart Projektförderung