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Kommunale Kulturförderung Dresden | Kleinprojektförderung

Den Gegenstand der Förderung bilden Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Damit sollen auch kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf ermöglicht werden.
Kleinprojekte können zu vier Terminen im Jahr beantragt werden:

  • 1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres
  • 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres 
  • 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres
  • 1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres


Weitere Informationen: Kommunale Kulturförderung | Landeshauptstadt Dresden

Abgabedatum
01.09.2025
Genre
Kontakt

Amt für Kultur und Denkmalschutz
Landeshauptstadt Dresden

Besucheranschrift
Königstraße 15
01097 Dresden

 >> Ansprechpartner:innen Kulturbereich

E-Mail kultur-denkmalschutz@dresden.de
Telefon 0351-4888920

 

Ausschreibungsart
vom