Sonstiges

Jubiläum: 30 Jahre Sächsischer Kultursenat

Mit Gesetz vom 17. Mai 1993 errichtete der Freistaat Sachsen den Sächsischen Kultursenat. Dieses ehrenamtlich arbeitende Gremium aus 24 der Kunst und Kultur Sachsens verbundenen Persönlichkeiten wird vom Ministerpräsidenten berufen.

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Projekteinreichung: Aufruf zum Konvent der Baukultur 2024 – 10 m² Baukultur

Die Bundesstiftung Baukultur lädt Studierende, Universitäten und Schulen ein, während des Konvents der Baukultur 2024 eigene Projekte für die Aktivierung, Bespielung und Um- und Andersnutzung von Parkplatzflächen zu realisieren. Auf dem Gelände des Kreativquartiers Schiffbauergasse in Potsdam werden dafür insgesamt 10 Parkplätze mit jeweils einer Fläche von 10 m² als offenes Probierfeld zur Verfügung gestellt.

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Cityfonds für Innenstadt-Projekte

Bis August 2025 stehen mit dem Cityfonds insgesamt 100.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, mit denen die Landeshauptstadt Dresden Projekte finanziell unterstützen möchte, die die Attraktivität der Innenstadt steigern und die City nachhaltig stärken. Bürgerinnen und Bürger können mit dem Budget genauso wie Vereine, Initiativen und andere Akteure aus Kultur, Wissenschaft, Tourismus, Handel, Gastgewerbe oder anderen Bereichen ihre Ideen und Visionen in der Dresdner Innenstadt verwirklichen.

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Seminarprogramm: Fragen zur Vereinspraxis

Das kostenfreie Seminarprogramm des Vereins- und Stiftungszentrum zu verschiedensten Fragen des Vereinslebens und Aktuellem zu Verein, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit findet sich auf der Website.
Viele Online- und Präsenzseminare sind bereits ausgebucht. Kapazitäten gibt es noch in dem Präsenz-Seminar „Chancen & Tools für die Digitalisierung im Verein“ am 13. Dezember 2023, um 18:00 Uhr in Leipzig.

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Save the Date: Aufruf zum Tag der Druckkunst 2024

Alle Jahre wieder: Der BBK ruft zum Tag der Druckkunst 2024 auf. Rund um den 15. März 2024 können Künstler:innen, Druckwerkstätten, Museen, Hochschulen, Kunstvereine und andere Akteure zeigen, wie lebendig die Druckkunst ist: von den traditionellen Techniken bis zur experimentellen Druckkunst. Ab 1. Januar 2024 können auf der Webseite des Projekts Veranstaltungen wie Symposien, Kurse, Ausstellungen und vieles andere angemeldet werden.

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KSK: Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 bis zum 1. Dezember 2023 möglich

Die Künstlersozialkasse (KSK) hat die jährlichen Anfragen zur Abgabe der Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit an die Versicherten versandt. Die Meldung kann entweder durch Rücksendung des Antwortvordrucks per Post oder über die ‌Onlinemeldung eingereicht werden. Zur Sicherstellung der korrekten Verarbeitung der Einkommensmeldung ist die Einreichung des Antwortvordrucks per E-Mail nicht möglich. Die Frist zur Abgabe der Meldung endet am 1. Dezember 2023.  

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Sonderpreisaktion Publikation „Anlass: Nachlass“

Die Publikation „Anlass: Nachlass“ des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) gibt einen Überblick über den Umgang mit Künstler:innennachlässen und kann jetzt für einen reduzierten Preis von 5,- Euro für BBK-Mitglieder (12,- Euro für Nichtmitglieder) über die BBK-Webseite bestellt werden.

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