Neuigkeiten

Fristverlängerung: Vorschläge für Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur 2026“

Mit der Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur“ soll die Arbeit der freiwilligen Helfer:innen und ihr wertvoller Beitrag für die sächsische Kulturlandschaft gewürdigt werden. Die Frist für die Vorschläge zur Ehrung ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen im Bereich der Kultur im Freistaat Sachsen wurde verlängert: Vorschläge können bis zum 7.

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Leipzig: Infoveranstaltung zu Förderzielen 2027 und Projektförderung

In herausfordernden Zeiten für die Förderung Freier Kunst und Kultur sind Schwerpunkte und Förderziele von entscheidender Bedeutung. Die Abteilung Kulturförderung der Stadt Leipzig führt am 2. Juli von 15 bis 16.30 Uhr eine Online- Informationsveranstaltung zu den Förderzielen- und Schwerpunkten 2027 durch und informiert allgemein zur Projektförderung.

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Leipzig: Antragstellung für Kleinprojekte 2026

Seit dem 27. Mai können in Leipzig wieder Kleinprojekte beantragt werden. Mit der Kleinprojektförderung werden kurzfristige, nichtkommerzielle Kunst- und Kulturprojekte mit einem Gesamtbudget von max. 2.000 Euro unterstützt, die Mindestantragssumme beträgt 500 Euro. Eine vollständige Förderung der Projektkosten ist in der Regel nicht möglich. Sobald das Budget ausgeschöpft ist, endet die Ausschreibung. Anträge müssen schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an das Kulturamt gerichtet werden.

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Dresden: Kunst im öffentlichen Raum

Bildende Künstler:innen, die Kunst im öffentlichen Raum von Dresden realisieren und dafür einen Zuschuss beantragen möchten, können laufend einen entsprechenden Antrag bei der Kunstkommission der Landeshauptstadt Dresden einreichen. Potentiellen Antragstellern wird empfohlen, sich zunächst mündlich im Amt für Kultur und Denkmalschutz über die Voraussetzungen einer Antragstellung und das konkrete Vorgehen zu informieren oder beraten zu lassen.

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Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende Fördergelder für Projekte der künstlerischen Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien beantragen. Gefördert werden große, innovative Projekte im internationalen Kontext. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen; mindestens 20 Prozent müssen an Eigen-/Drittmitteln zur Finanzierung beigesteuert werden.
Antragsschluss: 31. Juli 2026.

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