Bundesregierung öffnet Altersvorsorge-Depot für Selbstständige CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, Selbstständige ins Altersvorsorge-Depot einzubeziehen. Mit der geplanten Reform zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge werden nun also auch Selbstständige – unter ihnen die freischaffenden Bildenden Künstler:innen – in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen aufgenommen. Weitere Infos Details
Zukunft von „Kultur macht stark“ nach 2027 ungewiss Das erfolgreiche Bundesprogramm „Kultur macht stark“ steht vor einer ungewissen Zukunft: Die aktuelle Förderphase endet 2027. Eine verbindliche Zusage für eine Fortführung steht bislang aus, auch wenn im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Fortführung des erfolgreichen Programms als Ziel benannt wurde. Damit die Arbeit ab 2028 nahtlos weitergeführt werden kann, braucht es bereits im Bundeshaushalt 2026 eine klare Entscheidung dafür. Details
Neue AG BBK Bund: „Kultur macht stark IV" Im BBK Bundesverband wurde eine neue Arbeitsgruppe „Kultur macht stark IV" gegründet. Ziel der AG ist es, Perspektiven für eine mögliche vierte Förderphase von „Kultur macht stark“ (ab 2028) zu entwickeln und das bestehende Konzept des BBK-Bundesverbandes inhaltlich weiter zu schärfen. Gemeinsam sollen zentrale Argumente erarbeitet werden, die das Programm politisch überzeugend positionieren, sowie relevante Entwicklungsfelder und thematische Schwerpunkte identifiziert werden. Interessierte sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Details
Neue Übersichtsbroschüre “Kultur macht stark” Unter dem Titel „‘Kultur macht stark’ Leitfaden für Antragstellende in Sachsen” können Interessierte eine neue Übersichtsbroschüre zu dem Bundesförderprogramm “Kultur macht stark” erhalten – als aktualisierte, barrierefreie Publikation in digitaler Version und/ oder als Print-Ausgabe. Details
Museum macht stark Für das Vorhaben „Museum macht stark“ ermöglicht der Deutsche Museumsbund als Programmpartner des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen bzw. außerunterrichtlichen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren zu erreichen, die von Hause aus nur wenig mit Kultur und Museum in Berührung kommen. Antragsteller muss ein Museum oder eine museumsnahe Institution sein, z. B. Museumsdienst, Museumskooperation, Kunst- und Ausstellungshalle, Science Center oder Archiv. Details