Herrenberg-Urteil: Geplante Verlängerung der Übergangsregelung Seit dem Herrenberg-Urteil 2022 werden freiberufliche künstlerische Lehrtätigkeiten häufig als scheinselbständig eingestuft. Die unklare Lage führt zu viel Unsicherheit bei den in diesem Bereich tätigen Künstler:innen. Die Bundesregierung plant nun die Verlängerung der Übergangsregelung bis Ende 2027 (bisher läuft diese am 31. Dezember 2026 aus). Die Übergangsphase sieht vor, dass Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen bei Vertragsschluss vereinbaren können, dass von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen wird. Details
Übersichtsbroschüre “Kultur macht stark” für Sachsen Die Broschüre „Kultur macht stark“. Leitfaden für Antragstellende in Sachsen” bietet einen kompakten Überblick über Programmstruktur, Fördermodalitäten, Möglichkeiten, Besonderheiten und somit Orientierung für Antragstellende aus Sachsen im komplexen Bundesförderprogramm “Kultur macht stark”. Details
Förderung von Projekten mit Migrant:innen Der Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e.V. (BV NeMO) ist Projektpartner des Bundesprogramms „Kultur macht stark“. Unter dem Titel „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ können kulturelle Bildungsprojekte bis zum 22. April beantragt werden. Weitere Infos Details
Weiterbildungsmaster Kulturelle Bildung an Schulen Das mit seinem Profil deutschlandweit einmalige Weiterbildungsangebot der Philipps-Universität Marburg qualifiziert Künstler:innen, Vermittler:innen und Lehrer:innen sowie alle an der Schnittstelle zwischen kultureller Bildung und Schule Arbeitenden. Bewerbungsschluss: 15. Juli. Weitere Infos Details
Weiterbildungsmaster Kulturelle Bildung an Schulen Das mit seinem Profil deutschlandweit einmalige Weiterbildungsangebot der Philipps-Universität Marburg qualifiziert Künstler:innen, Vermittler:innen und Lehrer:innen sowie alle an der Schnittstelle zwischen kultureller Bildung und Schule Arbeitenden. Bewerbungsschluss: 15. Juli Weitere Infos Details