Herrenberg-Urteil: Geplante Verlängerung der Übergangsregelung Seit dem Herrenberg-Urteil 2022 werden freiberufliche künstlerische Lehrtätigkeiten häufig als scheinselbständig eingestuft. Die unklare Lage führt zu viel Unsicherheit bei den in diesem Bereich tätigen Künstler:innen. Die Bundesregierung plant nun die Verlängerung der Übergangsregelung bis Ende 2027 (bisher läuft diese am 31. Dezember 2026 aus). Die Übergangsphase sieht vor, dass Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen bei Vertragsschluss vereinbaren können, dass von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen wird. Die Verlängerung soll es den Bildungsanbietern und Honorarkräften ermöglichen, die Beauftragung von Honorarkräften bzw. die Etablierung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse auf solide Füße zu stellen. Weitere Infos Kategorie Kulturelle Bildung Existenzsicherung